Karitative Rechtsberatung stärkt eine Kanzlei - auch zahlende Mandanten würdigen Pro-bono-Einsatz


Pro-Bono-Einsatz stärkt eine Anwaltskanzlei intern und extern

Pro-bono-Beratung, die weithin übliche Bezeichnung für unentgeltliche Rechtsdienstleistungen, muss nicht nur aus reiner Nächstenliebe erfolgen. Überlegt eingesetzt, stärkt pro bono eine Kanzlei in vielerlei Hinsicht und macht letztlich so auch ökonomisch Sinn.

Tue Gutes und denk Dir was dabei! Viele Anwälte im angelsächsischen Rechtsraum machen es vor: Während sie für ihre gewerbliche Klientel zu satten Stundensätzen arbeiten, beraten sie gemeinnützige Organisationen und bedürftige Privatpersonen umsonst. Ihre Wohltaten setzen sie anschließend gezielt zur Imagepflege ein. Nach dem Motto: „Tue Gutes und rede darüber“ ist das gemeinnützige Engagement fester Bestandteil der Marketingaktivitäten.

Gemeinnützige Engagement trägt zur Markenbildung bei

Das klingt zynischer als es ist. Sich aus unterschiedlichen Motiven, teils auch aus eigennützigen, zu engagieren, ist allemal besser, als nicht karitativ tätig zu sein.

Und ganz ohne entsprechendes Herzblut wird wohl niemand diese Schiene wählen, sondern andere Imagemaßnahmen, wie Veröffentlichungen, Vortragstätigkeit etc. bevorzugen, die im Übrigen auch befriedigende Aspekte haben können.

Hebt Identifikation und Stimmung in und mit der Kanzlei

Überzeugende Pro-Bono-Aktivitäten sorgt für Aufmerksamkeit  und Anerkennung – und sie beeindruckt auch zahlungskräftige potentielle Kunden. Denn viele Mandanten engagieren sich selbst für das Gemeinwohl und schätzen es, wenn das auch ihre Rechtsberater tun. Hinzu kommt: Auch auf die Kanzleikultur wirkt sich die ehrenamtliche Tätigkeit positiv aus. Das Engagement für die gute Sache erhöht nachweislich die Arbeitszufriedenheit – und ist für Kanzleien damit auch ein gutes Rekrutierungsargument.

Pro-Bono-Arbeit srategisch einsetzen

Kleinere Kanzleien können Pro-Bono-Beratung vor allem für die Mandantengewinnung nutzen. Vorausgesetzt, sie wird strategisch eingesetzt. Ein Beispiel: Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt engagiert sich in einer gemeinnützigen Einrichtung im Gesundheitsbereich. Auch wenn sich die Beratung der Organisation nicht unmittelbar rechnet – der Anwalt erhält über die Einrichtung wichtige Kontakte zu potentiellen Mandanten und erweitert sein Netzwerk. Außerdem kann er durch fachspezifische Beratung Kompetenz in seinem Rechtsgebiet nachweisen. Dass er damit seine Kenntnisse erweitert, kommt hinzu.

Rechtliche Hürden

Hierzulande ist die Pro-Bono-Beratung dennoch kein stark verbreitetes Phänomen. Lediglich große Wirtschaftskanzleien sind auf diesem Feld aktiv. Das mag auch an den rechtlichen Hürden liegen. Denn für Anwälte ist kostenlose Rechtsberatung bislang heikel. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist nur unter erheblichen Einschränkungen möglich. Immerhin ist es laut BRAO möglich, nach Auftragserfüllung Gebühren zu ermäßigen oder zu erlassen. Doch das ist ausschließlich auf den bedürftigen Einzelfall beschränkt.

Für außergerichtliche Angelegenheiten sind nach dem RVG Pauschal- und Zeitvergütungen, die niedriger sind als die Gebührensätze, zwar erlaubt. Das Honorar muss dann allerdings in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen. Das schließt einen Gebührenverzicht zwar nicht aus, macht die Beratung zum Nulltarif aber riskant. Denn die Rechtsanwaltskammern müssen eigentlich von Amts wegen gegen diese Form des sozialen Engagements vorgehen.

Auslegungshilfen im RDG

Helfen könnte den Anwälten das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die 2008 in Kraft getretene Neufassung hat unter anderem unentgeltliche Rechtsdienstleistungen weitgehend freigegeben. So dürfen etwa Angehörige und Freunde oder karitative Einrichtungen und Vereine umsonst Rechtsrat erteilen.

Vor dem Hintergrund der auf weitgehende Freigabe der unentgeltlichen Rechtsberatung gerichteten Zielsetzung dieses Gesetzes müssen die Beschränkungen in BRAO und RVG auch für Anwälte großzügiger interpretiert werden als bisher. Daher sollten Anwälte die Pro-Bono-Beratung nicht länger Privatpersonen und Vereinen überlassen und sie statt dessen in ihre strategischen Überlegungen einbeziehen. Denn: Auch kostenloser Rechtsrat zahlt sich aus.

Schlagworte zum Thema:  Kanzleiorganisation, Kanzleimanagement