So werden Anwälte wieder zum Berater Nr. 1 in den Unternehmen


So werden Anwälte wieder Berater Nr. 1 in den Unternehmen

Der Anwalt ist zwar der Vertreter in allen rechtlichen und damit auch steuerrechtlichen Angelegenheiten. In der Praxis sieht es indes anders aus. In vielen kleinen bis mittelständischen Betrieben genießen die Steuerberater das Vertrauen der Unternehmer. Anwälte müssen vernetzter denken, wenn sie als Berater Nr. 1 wahrgenommen werden wollen.

Ein Gesellschaftsrechtler soll eine komplizierte Verschmelzung oder Umwandlung begleiten, ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist mit einer Sanierung betraut und ein Fachanwalt für Baurecht soll Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen einen Bauunternehmer prüfen, der einen verschimmelten Neubau übergeben hat. Anwälte werden mit den vielfältigsten Mandaten beauftragt, die so Vielfältig sind wie das Geschäftsleben. 

Das Alphatier bestimmen

Dabei geht es längst nicht mehr allein um rechtliche Fragestellungen. Auch steuerliche, bilanzielle und unternehmerische Aspekte spielen vielfach hinein. Dann stellt sich unweigerlich die Frage: Wer führt das Mandat? Einfach beantworten kann diese Frage, wer als Zwei- oder gar Dreisternegeneral ausgezeichnet ist, also den Beruf des Rechtsanwalts, Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers in einer Person auf sich vereint.

Derartige fachliche Doppel- oder Dreifachkombinationen kommen häufiger vor als man denken würde..

So manche Kanzlei nimmt nur Berufsträger auf, die neben dem Anwaltsberuf noch weitere verkammerte oder auch nicht verkammerte Berufsbezeichnungen führen.

Wer führt nach außen?

In allen übrigen Fällen muss der Anwalt ein Netzwerk zu externen Experten aufbauen um unternehmerische Bedürfnisse nach Beratung möglichst weitgehend abzudecken. Dabei muss er sich fragen, ob er diese für eine Zusammenarbeit einbinden will , ohne dass der Mandant viel davon mitbekommt, oder ob er im Rahmen einer Kooperation mit anderen Berufen offiziell am Markt auftritt. Auch hier stellt sich dann die Frage, wer führt.

Das kann man nach Schwerpunkt und Arbeitsaufwand der Einzeldisziplinen, der Honorarhöhe oder auch der Nähe zum Mandanten beziehungsweise danach bestimmen, wer das Mandat eingebracht hat.

Steuerberater sind im Vorteil

Im Fall der Schimmelsanierung ist es zwar elementar wichtig, einen kompetenten Bausachverständigen einzubinden. Wegen der zahlreichen Möglichkeiten der juristischen Reaktion macht es aber wenig Sinn, dass der Sachverständige die Führung und Kommunikation mit dem Mandanten übernimmt, weil ihm hierfür der juristische Hintergrund fehlt. Mit anderen Worten: Je mehr Expertise der Kooperationspartner hat, umso eher wird es am Ende der Anwalt sein, der führt.

Wird der Anwalt allerdings vom Steuerberater im Rahmen eines Projekts hinzugezogen, bei dem rechtliche und steuerliche Risiken gegeneinander abgewogen werden sollen, wird oft das Geld die Vorherrschaft gewinnen. Da haben Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gegenüber den Advokaten aus der Sicht des Mandanten deutliche Vorteile.

Engpässe überwinden

Daneben sollten sich Anwälte aber auch darüber klar werden, dass Kooperationen immer mehr oder weniger lose vereinbart werden. Wenn es brennt, kann es durchaus sein, dass der Kooperationspartner keine Zeit hat. Aber das kann einem auch bei einem Partner in der eigenen Kanzlei passieren.

Stimmt die Chemie zwischen den Kooperationspartnern, finden sie bei Engpässen immer einen gemeinsamen Weg. Die ständige feste interprofessionelle Zusammenarbeit innerhalb einer Sozietät ist (noch) weitestgehend verkammerten Berufen vorbehalten. Das muss angesichts ständig steigender Fixkosten und oft unterschiedlichen Auffassungen über die Wertigkeit der von den Partnern erbrachten Leistungen nicht immer der allein glückselig machende Königsweg sein.