Turnaround-Management in der Anwaltskanzlei - Aufbruch in die schwarze Zahlen


Wende in der Anwaltskanzlei - Einnahmen steigern

Schreibt eine Kanzlei erst mal rote Zahlen, wird es schwer, den Karren wieder flott zu bekommen. Für  Kanzleimanager bedeutet das: Sie müssen nicht nur beherzt an der Kostenschraube drehen, es gilt auch, die Einnahmeseite realistisch in den Blick zu nehmen und auf ein gesundes Stundenhonorar zu kommen.

Auch wenn in einer wirtschaftlichen Krise das Hauptaugenmerk zunächst fast reflexartig auf die Kostenseite gelenkt wird: Zukunftsorientiert muss auch die Einnahmeseite wieder steigen – zumindest müssen die gegenwärtigen Umsätze gehalten werden. Deshalb gehören in einer angeschlagenen Anwaltskanzlei auch die bisherigen Honorarsätze auf den Prüfstand.

Wann ist ein Kostensatz angemessen?

Der angemessene Honorarsatz muss die Kostenquote einerseits und den Aufwand des Anwalts andererseits berücksichtigen. Dabei gilt es natürlich, das wirtschaftliche Interesse des Mandanten zu beachten. Das Problem hierbei dürfte darin bestehen, dass den meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die kanzleispezifischen Ausgangsdaten überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Vielfach fehlen eine zureichende Erfassung der Kosten und deren Zuordnung zu Mandaten ebenso wie eine mandatsbezogene Aufwands- und Ertragsanalyse

Mindeststundenhonorar ermitteln

Doch wie soll der Anwalt dann einen angemessenen Honorarsatz für sich ermitteln? Der Anwalt muss zunächst seinen Mindeststundensatz ermitteln. Das funktioniert am Besten anhand von vorhandenen Aufzeichnungen.

  • Man sollte sämtliche Ausgaben gesondert nach dem betrieblichen und dem privaten Bereich pro Periode (Monat oder Jahr) umgelegt auflisten.
  • Dann gilt es, alle Ausgaben streichen, die überflüssig oder zu teuer sind.
  • Es verbleibt der Geldbetrag, den man (die privaten Einkommensteuern bitte nicht vergessen) im Monat definitiv verdienen muss.

Mit anderen Worten: Die Geldmenge muss also in einen Stundensatz umgelegt werden. Der wiederum hängt davon ab, wie viel berechenbare Stunden pro Tag tatsächlich geleistet werden können. Am Ende muss dann dieser ermittelte Stundensatz pro Stunde „ohne wenn und aber“ verdient werden. Wohlgemerkt: Er muss nicht nur abgerechnet, sondern auch abkassiert werden.  Dazu gilt es nicht zuletzt, ein funktionierendes Forderungsmanagement sicherzustellen und beim Vorschuss nicht zu zurückhaltend zu agieren.

Ungewisse Zukunft

Doch bei aller Rechenkunst - Wunder darf man nicht erwarten. Sofern sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland weiter eintrübt, wird tendenziell mit einer Steigerung der Kanzleiinsolvenzen zu rechnen sein. Zwar scheinen die Bürger als potentielle Mandanten in wirtschaftlich schlechten Zeiten eher geneigt zu sein, um ihre Rechtspositionen oder auch um ihrer wirtschaftlichen Vorteile willen zu streiten. Das schlägt sich aber nicht zwangsläufig in steigenden Mandatszahlen nieder.

Häufig wird nach wie vor an der falschen Stelle gespart und eigentlich erforderlicher (Rechts-)Rat zu spät oder gar nicht eingeholt. Außerdem geht die sich zunehmend verschlechternde Wirtschaftslage mit einer schlechten Zahlungsmoral einher. Auch die Struktur- und Anpassungsprobleme der Anwaltschaft spielen bei der Zukunftsprognose eine Rolle.