Achtung Haie! Badeverbot im Urlaubsgebiet ist kein Reisemangel
Traumurlaub auf den Seychellen?
Türkisblaues, warmes Wasser und einsame Strände: so stellen sich viele einen Traumurlaub vor. Auch das Ehepaar, welches im September 2011 über einen Münchner Reiseveranstalter eine Reise auf eine Seychelleninsel für rund 4.500 EUR gebucht hatte. Leider fiel jedoch das Badevergnügen buchstäblich ins Wasser.
Badeverbot wegen Hai-Alarm
Kurze Zeit vor Anreise sprachen die örtlichen Sicherheitsbehörden wegen eines Haiangriffes ein Badeverbot für einzelne Strandabschnitte aus. Das Badeverbot bestand auch noch, als die Urlauber anreisten. Da sie sich deshalb in ihrer Urlaubsfreude beeinträchtigt fühlten, verlangten die Reisenden die Hälfte des Reisepreises vom Veranstalter zurück, welcher jedoch die Zahlung verweigerte.
AG München: Urlauber bekommen keinen Schadenersatz
Zu Recht, urteilte der zuständige Richter des Amtsgerichts München. Das Ehepaar habe weder einen Anspruch auf Schadenersatz noch auf Minderung des Reisepreises, da die Reise nicht mangelhaft sei. Der Strand sei während der gesamten Reisezeit nutzbar gewesen.
Badeverbot dient dem Schutz der Reisenden
Darüber hinaus müsse der Reiseveranstalter kein ungefährdetes Schwimmen im Meer ermöglichen. Ein Badeverbot stelle daher keinen Reisemangel dar. Dies gelte umso mehr, wenn es dem Schutz der Urlaubsgäste diene.
(AG München, Urteil v. 14.12.2012, 242 C 16069/12).
-
Italienische Bußgeldwelle trifft deutsche Autofahrer
2.172
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.7342
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
1.635
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
1.613
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.471
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
1.400
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
1.368
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
1.305
-
Verdacht der Befangenheit auf Grund des Verhaltens des Richters
1.136
-
Formwirksamkeit von Dokumenten mit eingescannter Unterschrift
1.0461
-
Nachweis des E-Mail-Empfangs nur per Lesebestätigung
13.11.2024
-
Wohngebäudeversicherer verlangt in seinen AGB pauschal das Einhalten von Sicherheitsvorschriften
25.10.2024
-
Bundestag verabschiedet das IV. Bürokratieentlastungsgesetz
15.10.2024
-
Mehr Kompetenzen für Gerichtsvollzieher
09.10.2024
-
Muss die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden die Hotelkosten zahlen?
07.10.2024
-
Ausschlussklauseln in Versicherungsbedingungen müssen verständlich sein
09.09.2024
-
Forderungsinkasso per SMS ist nicht per se unzulässig
03.09.2024
-
Unzulässiger Verweis in Werbebrief auf AGB im Internet
19.08.2024
-
Wie weit reicht die Verkehrssicherungspflicht von Gastwirten?
08.08.2024
-
Keine beliebig langen Lieferzeiten beim Autokauf
06.08.2024