BGH: Probleme mit Umweltplakette kein Grund für Kaufrücktritt

Wer einen Gebrauchtwagen mit einer Umweltplakette kauft, kann das Fahrzeug nicht zurückgeben, wenn es den Aufkleber bei der Ummeldung nicht wieder bekommt.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Mittwoch hervor. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verkäufer eine Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Geklagt hatte die Käuferin eines Wohnmobils, die das Gefährt im Januar 2011 mit einer gelben Plakette erworben hatte. Der Verkäufer hatte damals angegeben, der Aufkleber sei schon da gewesen, als er das Fahrzeug gekauft habe. Bei der Ummeldung auf die Klägerin bekam das Wohnmobil die Plakette dann allerdings nicht noch einmal. Die Frau wollte daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten, scheiterte aber in mehreren Instanzen.

Garantie vertraglich ausgeschlossen

Auch beim BGH hatte sie keinen Erfolg. Grund ist eine Klausel im Vertrag. Darin heißt es: "Für das Fahrzeug besteht keine Garantie." Nach Auffassung des Gerichts wird mit der Formulierung die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.

(BGH v. 13.3.2013, VIII ZR 186/12)

dpa

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