Bundesrat billigt Gesetz gegen Landarzt-Mangel
Auch Patienten auf dem Land sollen künftig ohne lange Wege zum Hausarzt gehen können. Für eine solche wohnortnahe medizinische Versorgung soll das sogenannte Landarztgesetz sorgen. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) hat am 16.12.2011 den Bundesrat passiert. Es enthält einen ganzen Katalog von Neuregelungen.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind derzeit zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen rund 3.500 Arztpraxen vakant. Allein bis 2020 hören knapp 24.000 Hausärzte auf.
Finanzielle Anreize für Ärzte auf dem Land
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, mit dem Gesetz können nun Gesundheitspolitik vor Ort gestaltet werden. "Es ist ein Gesetz der Dezentralisierung." Es sorge dafür, dass jeder Patient auch in Zukunft die notwendige medizinische Behandlung bei freier Arzt- und Krankenhauswahl erhalte.
Das Gesetz sieht finanzielle Anreize für Mediziner in unterversorgten Gebieten vor. Hauptsächlich auf dem flachen Land finden viele Haus- und Fachärzte, die altersbedingt aufhören, keine Nachfolger. Für Landärzte wurde deshalb die Residenzpflicht aufgehoben: Sie müssen ihre Praxis nicht länger am Wohnort betreiben.
Gegen die ärztliche Unterversorgung hat Minister Bahr insgesamt 320 Mio. EUR pro Jahr zusätzlich eingeplant: 200 Mio. für die Landärzte, 120 Mio. EUR für die Zahnärzte.
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