Bundesrat stoppt Schutz vor teuren Warteschleifen
Die Länder schlagen vor, dass mögliche weitere Erlöse aus Versteigerungen von Funkfrequenzen hierfür verwendet werden sollten. Der Bundesrat pocht zudem auf die Länder-Zuständigkeit für Rundfunkfragen.
Vorgesehen ist, dass ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Warteschleifen nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe bei normalen Ortsvorwahlen geschaltet werden dürfen. Zulässig sind sie auch, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt. Für Schleifen bei Vorwahlnummern wie 0180 oder 0900 werden Erhebungen zufolge teils drei Euro und mehr fällig.
Die Reform sieht außerdem vor, dass es beim Wechsel eines Festnetz- Anbieters höchstens einen Kalendertag mit einer unterbrochenen „toten“ Leitung geben darf. Wenn es bei einem Umzug Leistungen am neuen Ort gar nicht gibt, sollen Kunden ein Sonderkündigungsrecht für länger laufende Verträge erhalten. Bei Call-By-Call-Anrufen wird eine Preisansage vorgeschrieben.
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