Elektronische Rechnung: Bundesrat gibt grünes Licht
Zuvor war bekannt geworden, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf die von den Ländern abgelehnte Möglichkeit verzichten wollte, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abzugeben. Mit dem Wegfall dieser «Zwei-Jahres-Option» wurde der Weg frei für eine Verständigung im Vermittlungsausschuss.
Das Steuervereinfachungsgesetz sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro noch dieses Jahr vor. Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind allerdings begrenzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Das Gesetz sah zudem vor, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um mehr als vier Milliarden Euro zu senken. Insgesamt kosten die Steuervereinfachungen die Länder kein Geld. Die Mindereinnahmen für den Staat von 585 Millionen Euro pro Jahr trägt allein der Bund.
Die Länder hatten die bereits beschlossenen Steuervereinfachungen Anfang Juli gestoppt. Sie lehnten die geplante Möglichkeit ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Befürchtet wurde, dass die «Zwei-Jahres-Option» zu mehr Arbeit für die Finanzämter führt. Die Bundesregierung hatte dann ein Vermittlungsverfahren angestoßen.
Der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) erklärte: «Damit ist ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau im Interesse von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung getan.» Der Staat gebe seinen Bürgern rund 590 Millionen Euro zurück. Zentraler Aspekt für Unternehmen sei, dass die Anforderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht reduziert würden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, erklärte: «Wir haben unser Ziel erreicht: Das Steuerrecht wird vereinfacht, Arbeitnehmer und Familien spürbar entlastet.» Das Steuervereinfachungsgesetz reduziere den Papierkram deutlich. «Dem Vermittlungsausschuss ist ein guter Kompromiss gelungen. Die Länder haben ihre - unnötige - Blockade aufgegeben.»
Auch die Erleichterungen für elektronische Rechnungen werden wie geplant rückwirkend zum 1.7.2011 in Kraft treten. Wie bereits erwähnt, bleibt es ebenfalls bei der Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.
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