Demnächst könnten auf Unternehmen, die gegen die europäischen Datenschutzbestimmungen verstoßen, drastische Strafen zukommen. So sollen Geldstrafen bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes verhängt werden können, wenn Unternehmen beispielsweise personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten oder auch eigenen Mitarbeitern unzureichend sichern oder ohne Erlaubnis an Dritte weitergeben.
Informationspflicht bei Verstößen
Ebenfalls sollen die Unternehmen verpflichtet werden, nach der Entdeckung eines Datenschutzverstoßes kurzfristig die betroffenen Personen sowie die zuständigen Datenschutzbehörden zu informieren. Spätestens nach 24 Stunden soll diese Benachrichtigung erfolgen.
Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern soll es zudem verpflichtend sein, Personal eigens für den Datenschutz zu beschäftigen.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen dürfte es aber noch einige Zeit dauern, denn zunächst müssten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten diesen Vorschlägen zustimmen.
Recht auf Löschung von Daten
Derzeit wird an der Reform der seit 1995 geltenden europäischen Datenschutzrichtlinie gearbeitet. So will man hier etwa soziale Netzwerke explizit dazu verpflichten, veröffentlichte Inhalte auf Wunsch der Nutzer wieder zu löschen, auch wenn diese erst kurz zuvor einer Veröffentlichung explizit zugestimmt haben.
Zudem gibt es Überlegungen, das Prinzip der Privacy by Default zu verankern. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei neuen Diensten und Hardware zunächst immer die höchstmöglichen Datenschutzeinstellungen standardmäßig aktiviert sind und die Nutzer niedrigeren Einstellungen aktiv zustimmen müssen.
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