Bundesrat entscheidet erst im Herbst, ob Maghreb-Staaten sichere Herkunftsländer sind
Die Bundesrats-Entscheidung über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ist schwierig und wurde vertagt. Die Länderkammer wird sich nun doch erst in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause am 23. September mit dem Thema befassen.
Flüchtlingszahlen begrenzen
Es geht bei der geplanten weiteren Verschärfung des Asylrechts um das Ziel, die Flüchtlingszahlen zu begrenzen. Trotz Einvernehmens über weitere erforderliche Änderungen des Asylrechts, gibt es weiterhin Kontroversen, schließlich ist bekannt, dass Folter in den Maghreb-Staaten nicht selten ist und Homosexualität dort bestraft und verfolgt wird.
Hintergrund: Welche Flüchtlinge genießen Schutz?
Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, hat nur dann Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter, wenn er in seinem Heimatland aus politischen, religiösen oder den sonstigen in Art. 16a GG genannten Gründen verfolgt wird.
Der Antragsteller kann aber auch Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem Herkunftsland wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
Es geht um subsidiären Schutz
Eine große Zahl von Flüchtlingen erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Auch diese Flüchtlinge erhalten u.U. aber einen eingeschränkten Schutz.
- Dieser subsidiären Schutz ist möglich, wenn ihnen beispielsweise in ihrem Heimatland Todesstrafe oder Folter droht
- oder dort Bürgerkrieg herrscht.
Duldung / Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Die von solchen Umständen Betroffenen erhalten keinen Flüchtlingsstatus, sondern aus rein humanitären Gründen eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis, die nur für ein Jahr gilt und bei weiterem Aufenthalt jeweils verlängert werden muss.
- Marokko, Algerien und Tunesien, sollten sie zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, fielen nicht mehr unter den beschriebenen Schutz. Auf diese Weise können Einwanderer aus diesen Staaten schneller abgeschoben werden.
- Damit das Vorhaben den Bundesrat passieren kann, benötigen Union und SPD die Zustimmung von drei Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen, bei denen es großen Widerstand dagegen gibt.
Geplante Asylrechtsänderungen im einzelnen:
Für Flüchtlinge, die lediglich subsidiären Schutz genießen, wird der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt
- Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz genießen, dürfen Angehörige nachholen, wenn diese in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien oder im Libanon sind. Diese sollen dann vorrangig mit noch zu vereinbarenden Kontingenten nach Deutschland geholt werden.
- Marokko, Algerien und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Auf diese Weise können Einwanderer aus diesen Staaten schneller abgeschoben werden.
- Asylbewerber aus diesen Ländern sollen künftig in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, in denen ihre Asylverfahren zügig bearbeitet werden können.
- Wurden Asylanträge abgelehnt und kommen die abgelehnten Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht nicht nach, werden die sozialen Leistungen eingeschränkt.
- Neuankömmlinge sollen in Zukunft 6 statt bisher 3 Monate in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort im wesentlichen nur Sachleistungen erhalten. Geldzahlungen dürfen höchstens einen Monat im Voraus erfolgen.
- Die Residenzpflicht für Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen wird verschärft, d.h. sie dürfen den Bezirk, in dem die Aufnahmeeinrichtungen liegt, nicht verlassen.
- Abschiebungen sollen künftig auch bei gesundheitlichen Problemen erleichtert werden. Nur bei schweren Erkrankungen soll die Abschiebung ausgesetzt werden.
- Flüchtlinge sollen sich in Zukunft mit monatlich 10 Euro an den Kosten für Ihre Integration beteiligen.
Vgl. zu dem Thema auch:
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