Schüler sind bei Projektarbeit unfallversichert
Das Bundessozialgericht gab mit seinem Urteil dem 20-jährigen Jochen Knoop aus Steinheim (Baden-Württemberg) recht. Er war nach einem Videodreh für die Schule gestürzt und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die Landesunfallkasse Baden-Württemberg muss dafür nun aufkommen.
Knoop war 2013 nach dem Videodreh von einem Mitschüler geschubst worden. Der Sturz auf den Kopf veränderte sein Leben: Nach Koma und Operationen besucht er eine Schule für Körperbehinderte und braucht Therapie sowie Hilfe im Alltag.
Videodreh: Hausaufgabe oder Fortsetzung der Schule?
Seit fünf Jahren kämpfen der heute 20-Jährige und seine Familie um die Anerkennung des Unfalls durch die Landesunfallkasse. Nach einem Sieg Knoops vor dem Landessozialgericht Stuttgart legte die Unfallkasse Revision ein. Nun ging es vor dem Bundessozialgericht um die zentrale Frage: Handelte es sich bei dem Videodreh um eine Hausaufgabe oder die «Fortsetzung der Schule mit anderen Mitteln?», so der Vorsitzende Richter.
Hausaufgaben sind nicht unfallversichert
Hausaufgaben liegen im privaten Bereich und sind unversichert. Darauf verwiesen auch die Vertreter der Unfallkasse. Versicherungsschutz gelte nur, wenn die Schule Einfluss auf das Projekt habe und das Risiko für die Jugendlichen mindern könne. Doch Zeit und Ort des Projekts seien freigestellt worden - damit sei keine Aufsicht durch Lehrer möglich gewesen.
BSG: Projektarbeit ist keine Hausaufgabe und damit unfallversichert
Mit klassischen Hausaufgaben am Schreibtisch habe der Videodreh nichts zu tun gehabt, argumentierte Knoops Anwalt Michael Umbach. Der Junge habe sich zudem der Projektarbeit nicht entziehen können.
Dem folgte auch das Bundessozialgericht: Es sei keine Hausaufgabe, wenn Lehrer Schülergruppen aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zusammenstellten und mit einer Aufgabe betrauten, die sie selbst lösen sollen. In diesem Fall finde Schulbesuch in dem Moment und an dem Ort statt, wenn sich die Jugendlichen treffen, urteilten die Kasseler Richter. Damit sei Jochen Knoop im Moment des Unfalls versichert gewesen, als er den Videodreh verließ und sich auf den Heimweg machte.
Hinweis: BSG, Urteil v. 23.1.2018, B2 U 8/16 R
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