Hartz-IV-Sanktionen 2022

Die Zahl der Sanktionen von Jobcentern gegen Hartz-IV-Empfänger ist im Jahr 2022 erneut zurückgegangen. Die Bundesagentur habe bei 2,7 Prozent der Leistungsberechtigten das zu bezahlende Geld gekürzt - insgesamt in 148.488 Fällen gegen 99.571 Personen.

Im Jahr 2021 waren noch 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten betroffen, wie die Bundesagentur am 11.4.2023 in Nürnberg mitteilte. 2021 wurden gegen 130.960 Personen Sanktionen ausgesprochen, in 193.729 Fällen. Vor der Corona-Pandemie waren es noch mehr als 800.000 Fälle.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen bis Mitte 2023 ausgesetzt

Hintergrund der gesunkenen Zahl von Sanktionen ist unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das Sanktionen an strengere Regeln knüpfte. 2022 kam ein sogenanntes Sanktionsmoratorium hinzu. Von Juli vergangenen Jahres an führte es nicht mehr zu einer Minderung der Hartz-IV-Leistungen, wenn ein Empfänger einmalig etwa eine Meldung versäumte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Von diesem Jahr an wurden die Hartz-IV-Leistungen durch das neue Bürgergeld ersetzt. Nach Angaben der Bundesagentur müssen damit auch wieder Erstverstöße geprüft und gegebenenfalls Leistungen gekürzt werden. «Eine Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen, oder eine Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht angetreten oder abgebrochen wird», heißt es in der Mitteilung der Bundesagentur.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Grundsicherung, Jobcenter