Lohnsteuerliche Behandlung von Elektrokleinstfahrzeugen
In immer mehr Städten nutzen Arbeitnehmer auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz Verkehrsmittel wir Roller oder E-Scooter. Ein Stau kann hiermit schnell vermieden werden und auch Parkplätze sind leichter verfügbar. Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Elektrokleinstfahrzeug überlässt, stellt sich die Frage: Wie ist das lohnsteuerlich zu beurteilen?
Überlassung von Elektrokleinstfahrzeugen
Elektrokleinstfahrzeuge können sein
- Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge gelten
- Elektroroller
- Tretroller
- E-Scooter
Lohnsteuerliche Bewertung
Für E-Bikes gibt es steuerliche Erleichterungen bei der Bewertung des geldwerten Vorteils. So Das FinMin Hamburg stellt jedoch klar, dass für Elektrokleinstfahrzeuge die Regelungen des gleichlautenden Erlasses der Länder v. 9.1.2020 für E-Bikes nicht anwendbar sind. Stattdessen kommt für die Bewertung in diesen Fällen § 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG zur Anwendung. Auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 37 EStG kann für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gewährt werden, da diese nur für Fahrräder in Betracht kommt, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind.
Das FinMin Hamburg weist darauf hin, dass keine Bedenken bestehen, das BMF-Schreiben v. 17.11.2017 ("Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen") bei Elektrokleinstfahrzeugen entsprechend anzuwenden. Dieses Schreiben gelte auch für Elektrofahrräder, wenn diese als Kraftfahrzeuge einzuordnen sind.
FinMin Hamburg, Verfügung v. 3.4.2020, S 2334 - 2019/011 – 52
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5485
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.926
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.543
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.922
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.8896
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.815
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.530
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.294
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.03441
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
961
-
Aktualisierte Bescheinigungen für energetische Gebäudesanierung
10.01.2025
-
Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
09.01.2025
-
Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
08.01.2025
-
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt
08.01.2025
-
Neuer Umwandlungssteuererlass veröffentlicht
07.01.2025
-
Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2025
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
30.12.2024
-
Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024