Kritik an Amtsveranlagung für Rentner
Test in Mecklenburg-Vorpommern
Die sog. Amtsveranlagung wird seit 2017 in Mecklenburg-Vorpommern getestet. Mit dem Slogan „Es geht auch ohne Steuererklärung“ schrieben die dortigen Finanzämter Rentner an und ermunterten sie, an der neuen Verfahrensform teilzunehmen. Sie müssten dazu lediglich eine Einverständniserklärung unterschreiben und bestätigten, dass sie nur Renteneinkünfte erzielen.
Ausweitung des Verfahrens wahrscheinlich
Der DStV rechnet mit einer Ausweitung des Verfahrens, zumal zwischenzeitlich eine Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern gebildet wurde, die sich mit dem Thema befasst. Der Verband sieht das neue Verfahren kritisch und geht in seiner Stellungnahme S 04/19 auf rechtliche Probleme der vereinfachten Amtsveranlagung ein.
Einverständniserklärung = Steuererklärung?
Es sei essentiell, dass das Amtsveranlagungsverfahren für Rentner in die bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung (AO) eingebettet wird. Unklarheiten sieht der DStV insbesondere bei den Korrekturvorschriften. Es sei z.B. fraglich, wie diese auf die Einverständniserklärung angewendet werden könnten.
Kritisiert wird auch, dass die Vordrucke für die Einverständniserklärung "dem Vernehmen nach" nicht zwischen Bund und Ländern abgestimmt wurden. Es sei daher fraglich, ob die Rentner damit überhaupt ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nachkommen, da dies die Verwendung amtlicher Vordrucke voraussetze. Den Rentnern dürften daraus keine negativen Folgen (wie Verspätungszuschläge) entstehen, fordert der DStV.
Gefahr unvollständiger Angaben
Die Verwendung amtlicher Vordrucke sei auch deshalb wichtig, weil diese nicht nur positive, sondern auch verneinende Angaben enthielten, die entscheidungserheblich sein könnten. Aus Sicht des DStV werden die Rentner im Rahmen der Amtsveranlagung nicht ausreichend nach steuerrelevanten Lebenssachverhalten befragt. Bei einer verkürzten Abfrage der steuerrelevanten Umstände sollte deren Erläuterung (z.B. auf Hinweisblättern) besser auf die Bedürfnisse der Rentner zugeschnitten werden.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024