Ausschuss fordert Abschaffung von Sonderregeln bei Kfz-Steuer
Das Ministerium habe dies seit mehr als 10 Jahren nicht getan, sagte Piechotta am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Unabhängig von der Farbe des Hauses verzichtet es dadurch jährlich auf geschätzt eine Milliarde Euro Steuereinnahmen. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es nun endgültig nicht mehr nachvollziehbar, warum auf diese Steuereinnahmen verzichtet wird."
Deutschland könne es sich angesichts multipler Krisen, enger finanzieller Spielräume und dem Ziel, Deutschland klimaneutral zu machen, nicht mehr leisten, die Besteuerung von Kraftfahrzeugen mit jahrzehntealten Ausnahme- und Sonderregeln zu verwässern, so Piechotta.
Vergünstigung auf ihren Fortbestand überprüfen
Der Rechnungsprüfungs-Ausschuss des Bundestags habe das Finanzministerium aufgefordert, dem Ausschuss bis Ende 2023 zu berichten, jede kraftfahrzeugsteuerliche Vergünstigung auf ihren Fortbestand zu überprüfen. Für überholte und nicht mehr zielführende Regelungen beziehungsweise solche, die den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung zuwiderlaufen, müsse das Finanzministerium als Teil der Bundesregierung schnellstmöglich die notwendigen Streichungen oder Änderungen vorbereiten. Hintergrund sei die wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofs an überholten Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer.
In dem im vergangenen Dezember vorgelegten Jahresbericht des Bundesrechnungshofs hieß es, viele Regelungen bei der Kraftfahrzeugsteuer seien nachweislich nicht effizient oder hätten ihr Ziel bereits erreicht. Überholte Regelungen, etwa Steuervorteile für die Land- und Forstwirtschaft, sollten abgebaut und Dauerförderungen beendet werden.
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