Die vorgesehenen Regelungen des OECD CRS basieren zwar auf US FATCA (Model I IGA), weichen aber in einigen Punkten von diesen Regelungen ab. Danach wird z.B. bei der Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit nur auf den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt und nicht auch auf die Staatsbürgerschaft. Außerdem ist die Komplexität im Verhältnis zu US FATCA höher, da die Anzahl der relevanten Kunden wesentlich höher ist und die Regelungen viel breiter sind aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Länder.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Etablierung eines automatischen Informationsaustauschs noch vor einiger Zeit fast undenkbar gewesen wäre. US FATCA wird dabei in Bezug auf den internationalen Austausch von Steuerdaten der Modellcharakter zugeschrieben. Maßgeblich für einen Erfolg werden die Abstimmungen der oben dargelegten unterschiedlichen (internationalen) Initiativen aufeinander sein.
Umfangreiche Anpassungen und Erweiterungen der IT-Landschaft und der Prozesse der Compliancebereiche von Finanzinstituten sind mit den neuen Anforderungen verbunden.
Das bestehende Zeitfenster für die rechtliche und operationelle Umsetzung bei den Finanzinstituten ist eng. Die bestehenden und entwickelten Systeme und Prozesse zu US FATCA können dabei als Grundgerüst für die Entwicklung zur Erfüllung der zukünftigen Anforderungen dienen, um den Umsetzungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
Sich nur mit der Umsetzung der Anforderungen für US FATCA zu beschäftigen, wäre für betroffene Finanzinstitute zu kurzsichtig. Vielmehr ist es gerade angesichts dieser Vielzahl an Regelungen ratsam, die Themen US FATCA, EU-Zinsrichtlinie, EU-Amtshilferichtlinie und OECD-Standards und eventuelle weitere bilaterale Meldeabkommen gemeinsam zu beleuchten.
Basierend auf der Durchführung einer Gap- und Impaktanalyse zwischen den Anforderungen und Umsetzungen von US FATCA und den Anforderungen nach der EU-Amtshilferichtlinie / EU-Zinsrichtlinie bzw. dem OECD CRS ist zunächst eine Verifizierung der möglichen alternativen Prozesse der Gesellschaften erforderlich.
Die internen und externen Prozesse zur Umsetzung der verschiedenen Vorgaben zum automatischen Austausch von Informationen im operationellen Bereich müssen daraufhin angegangen werden. Dies beinhaltet u.a. Anpassungen des erforderlichen Due Diligence Prozesses und das Aufsetzen und Monitoring der ausgelagerten Prozesse etc.
Empfehlungen
Viele Fragen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen sind noch unklar. Für Finanzinstitute bedeuten die neuen Regelungen, dass sie ihre gerade erst eingeführten Prozesse und IT-Lösungen für US FATCA in den nächsten Monaten um die Anforderungen der EU-Richtlinien und des OECD-Standards erweitern müssen. Wie ressourcenintensiv sich dieses gestaltet, hängt neben der finalen Detail-Ausgestaltung der Umsetzungsvorschriften insbesondere von der Flexibilität der aktuell implementierten US FATCA-Lösung ab. Dies ist eine der Kernherausforderung, die vor dem Hintergrund des relativ kurzen Zeithorizontes in jedem Fall frühzeitig angegangen werden sollte.
Fazit
Der AEOI wird wahrscheinlich Endpunkt einer Entwicklung zur vollständigen Transparenz von Finanzkonten außerhalb des Ansässigkeitsstaats sein, die von der EU-Zinsrichtlinie, den neuen Amtshilfeklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen, dem gescheiterten Steuerabkommen mit der Schweiz bis zu den FATCA-Abkommen mit den USA reicht. Nimmt man die praktisch leicht umgehbare EU-Zinsrichtlinie aus, hat diese Entwicklung nicht mehr als fünf Jahre gedauert.
Der steuerliche Informationsaustausch hat in den vergangenen Jahren gewaltige Fortschritte gemacht. Die weltweite Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen tritt in eine Phase der verstärkten Kooperation ein und wird damit den Erfordernissen der Globalisierung gerecht. Insbesondere die weltweite Etablierung des Standards für den automatischen Informationsaustausch wird sich in Zukunft als wirksames Werkzeug im Kampf gegen die Steuerhinterziehung erweisen. Die vor dem Zugriff der Finanzverwaltung "sicheren Häfen" werden wesentlich weniger werden und der Fahndungsdruck bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit ausländischen Vermögen wird in naher Zukunft noch weiter erhöht werden.
Betroffen sind alle Vermögen in den EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus gilt dies auch für alle in Ländern der OECD gelegenen Vermögenswerte und Ländern, die sich an den OECD-Standards orientieren möchten. Das Interesse der EU-Mitgliedsstaaten an der Umsetzung des Standards für einen internationalen Austausch von Steuerdaten ist groß. Bemerkenswert ist insbesondere der Umstand, dass sich neben den klassischen europäischen Finanz Zentren (Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg) auch als Steueroasen bezeichnete Staaten wie Singapur, die Britischen Jungferninseln, die Britischen Kanalinseln und karibischen Inseln wie die Cayman Islands am automatischen Datenaustausch teilnehmen wollen.
Im Hinblick auf den steigenden Druck auf potentielle Steuersünder, der im Falle einer zügigen Umsetzung des OECD-Standards in nationales Recht in Zukunft noch deutlich zunehmen wird, ist es für diese unter Umständen ratsam, eine Selbstanzeige zu erstatten, um unrichtig angegebene steuerrelevante Daten richtig zu stellen. Denn nur die rechtzeitige Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige garantiert dem Betroffenen Straffreiheit.