Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geändert
Das bisherige Abkommen habe eine Informationsaustauschklausel enthalten, die weit hinter dem OECD-Standard zurückgeblieben sei, erläutert die Bundesregierung. Es habe einen Informationsaustausch nur bei Betrugsdelikten vorgesehen. Da die Steuerhinterziehung in der Schweiz lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe geahndet werde, sei kein Informationsaustausch möglich gewesen. Jetzt habe die Schweiz aber den OECD-Standard anerkannt. Die Änderung des Vertrages verpflichte dazu, Informationen zu erteilen, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat ”voraussichtlich erheblich“ seien. Es bedürfe allerdings eines Anlasses für ein Auskunftsersuchen, um anlasslose Anfragen ”ins Blaue“ auszuschließen.
Außerdem sieht der Entwurf (17/6257) weitere Veränderungen vor, etwa die Senkung der Mindestbeteiligungshöhe für die Gewährung des Nullsatzes bei Quellensteuern auf zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen von 20 auf 10 Prozent bei Einführung einer einjährigen Mindesthaltedauer.
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