DStV: Kritik an Förderung des Mietwohnungsneubaus

Die geplante Einführung einer Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen stieß bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses auf ein geteiltes Echo. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.

Das Ziel wird begrüßt, der Weg ist umstritten

Grundsätzlich begrüßt wurde das Ziel der Maßnahme, nämlich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Darüber hinaus gab es jedoch einiges an Kritik. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage war, ob die geplante Sonderabschreibung der richtige Weg zu bezahlbarem Wohnraum ist. Befürchtet wurden hohe Mitnahmeeffekte und räumliche Fehllenkungen. Die Gewährung von Zuschüssen oder Kreditabsicherungen als Eigenkapitaläquivalent sei zielführender, da ein Anreiz für Investitionen geschaffen werde, die ansonsten wegen fehlenden Eigenkapitals unterblieben.

In einer konjunkturellen Hochphase könne eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung zu steigenden Baupreisen führen. Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels wäre es außerdem kaum möglich, genügend Personal zu finden, um eine höhere Nachfrage bedienen zu können. Ein langfristiger Regelungsrahmen würde dagegen Planungssicherheit für einen Kapazitätsaufbau geben. Machbar wäre dies durch die Anhebung der steuerlichen Normalabschreibung von 2 % auf 3 %. Dafür spreche auch, dass verschärfte energetische Anforderungen die mittlere Nutzungsdauer im modernen Wohnungsbau verringerten.

Kritik des DStV

Kritik gab es auch an der Administrierbarkeit: Nach den Plänen der Bundesregierung muss der Begünstigte im Falle einer Veräußerung innerhalb der 10-Jahresfrist nachweisen, dass der Erwerber weiter zu fremden Wohnzwecken vermietet. Der DStV fordert, dass hierfür eine einfache privatschriftliche Bestätigung des Erwerbers als Nachweis genügt.

Nicht nachvollziehbar sei außerdem, warum der Bundesrat die Veräußerung der neuen Wohnung innerhalb von 10 Jahren generell zu einem Missbrauchstatbestand (mit Rückgängigmachung der Sonderabschreibung) machen möchte, zumal ein Verkauf zivilrechtlich nicht bestehende Mietverträge breche (§ 566 BGB). Zumindest für Härtefälle sollten Zinsen aus resultierenden Steuernachforderungen ausgeschlossen werden.

Auch die Anregung einer Mietendeckelung wurde kritisiert. Der Mietspiegel sei hierfür gänzlich ungeeignet, da nicht flächendeckend vorhanden und zum Teil veraltet.


DStV

Schlagworte zum Thema:  Sonderabschreibung, Mietwohnung, Einkommensteuer