DStV: Nein zur zwingenden Steuerbefreiung für Bildungsleistungen

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) fordert den Gesetzgeber dringend auf, die mit dem Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) geplante Neuregelung zur Steuerbefreiung von Bildungsleistungen zu überarbeiten.

Das grundsätzlich lobenswerte Ziel der Regierung, einen kostengünstigeren Zugang zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen, wird weitestgehend nicht erreicht.

Hintergrund: Insbesondere Arbeitgeber werden durch die Pläne des Gesetzgebers benachteiligt. Da den Bildungsinstitutionen selbst künftig der Vorsteuerabzug aus bezogenen Vorleistungen (Anmietung von Schulungsräumen, Reisekosten etc.) verwehrt bleibt, werden die in den Eingangsleistungen enthaltenen Mehrwertsteuerbeträge in zukünftige Preiskalkulationen mit einfließen. Die Mehrheit der Unternehmen wird für die Fortbildung der eigenen Mitarbeiter ab 1.1.2013 daher tiefer in die Tasche greifen müssen.

Sofern die betroffenen Bildungsinstitutionen keine Möglichkeit zur Weiterbelastung der zusätzlichen Kosten haben, werden sie diese selbst tragen müssen. Dies wird auf Dauer für viele Bildungsanbieter existenzbedrohend sein.

Anlässlich der an diesem Mittwoch stattfindenden öffentlichen Anhörung zum JStG 2013 im Finanzausschuss des Bundestages hat der DStV bereits vorab eine Stellungnahme eingereicht. Darin legt er u.a. die weitreichenden Konsequenzen der Neuregelung zur Steuerbefreiung von Bildungsleistungen dar.

Deutscher Steuerberaterverband e. V., Pressemitteilung 16/12 v. 25.9.2012

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug