Steuervereinfachungsgesetz 2013 ausgebremst
Viel bleibt nicht mehr übrig
Das Bundeskabinett hat von den elf vorgeschlagenen Maßnahmen sieben ausdrücklich abgelehnt, da der vom Bundesrat beabsichtigte Vereinfachungseffekt nur teilweise eintrete. Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich nur die im Gesetzentwurf vorgesehene zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese Neuerung ist jedoch bereits Bestandteil des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2013, dessen Fortgang nach Ablehnung der Empfehlungen des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag weiterhin offen ist. Bei den folgenden Vorschlägen hat die Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, sieht aber Prüfungs- und Handlungsbedarf:
- Umstellung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15a EStG auf das „Steuerbilanzmodell“,
- Neuregelung des Nachweises von Pflegekosten bzw. Pflegeheimkosten,
- Neufassung der Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland.
Maßnahmen wie beispielsweise die Begrenzung der steuerfreien Zuschüsse zur Kinderbetreuung, die Senkung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge auf 20 Euro oder aber die Einführung eines „Sockelbetrags“ beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen hält die Bundesregierung hingegen nicht für zielführend.
Noch ist nichts entschieden
Da die Stellungnahme der Bundesregierung keine rechtliche Bindungswirkung für das weitere Gesetzgebungsverfahren entfaltet, ist zu abzuwarten, ob der Bundestag nach seinen Beratungen dem Reformpaket ebenfalls eine Absage erteilt. Zumindest scheinen die seit dem Beschluss der Finanzministerkonferenz im März 2012 politisch erörterten „Elf Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung“ nunmehr angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag bis zur Bundestagswahl in den Hintergrund zu treten.
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