Expertenkommissionen: Modernes und zukunftsfestes Steuerrecht

Im September 2023 hat das BMF zwei unabhängige Expertenkommissionen eingesetzt, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeiten sollten. Ihre Berichte liegen nun vor.

Die beiden Expertenkommissionen "Vereinfachte Unternehmensteuer" und "Bürgernahe Einkommensteuer" haben am 12.7.2024 ihre Berichte an Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben.

Lindner: Keine finanzielle Belastung durch Steuervereinfachung

Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte dazu: "Wir arbeiten intensiv daran, das Steuersystem bürger- und wirtschaftsfreundlicher zu machen. Einiges haben wir schon umgesetzt. Um noch mehr Tempo zu machen, hatte ich Experten und Praktiker um weitere Vorschläge gebeten, die auch experimentellen Charakter haben können. Den Mitgliedern der beiden unabhängigen Kommissionen bin ich sehr dankbar für ihren Einsatz. Sie haben mit sehr viel Expertise das Steuerrecht untersucht. Ihre Ideen werden wir nun konkret prüfen. Dabei bleibt allerdings mein Prinzip, dass Steuervereinfachungen nicht zu finanzieller Belastung führen dürfen, sondern in jeder Hinsicht entlasten sollen."

Hessel: Einfaches und bürgernahes Steuersystem schafft Vertrauen

Die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel äußerte sich wie folgt: "Unser Steuersystem muss zukunftsfest gemacht werden. Dabei spielt die Digitalisierung eine herausragende Rolle. Wir müssen wirtschafts- und steuerpolitisch ausgewogene sowie praxisorientierte Lösungen finden. Klar ist auch: Dafür brauchen wir einen langen Atem. Bemerkenswert ist, dass die beiden Expertenkommissionen 'Vereinfachte Unternehmensteuer' und 'Bürgernahe Einkommensteuer' ihre Ergebnisse nach nur neun Monaten vorlegen. Dafür danke ich den Experten ausdrücklich. Ein einfaches und bürgernahes Steuersystem schafft und festigt Vertrauen. Nicht zuletzt ist es auch ein Beitrag zur Förderung der Demokratie."

Die Berichte der Expertenkommissionen sind hier abrufbar.

BMF, Pressemitteiung v. 12.7.2024
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