Kein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum
Aktuelle Lage
Trotz historisch niedriger Zinsen ist in Deutschland die Wohneigentumsquote im europäischen Vergleich extrem niedrig. Besonders deutlich ist dies, wenn Haushalte mit geringerem Einkommen betrachtet werden. Auch jungen Familien ist der Erwerb von Wohneigentum finanziell meist nicht möglich. Neben fehlendem Eigenkapital liegt das auch an den hohen Erwerbsnebenkosten in Deutschland.
Ziel der Anträge der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Dabei kann gerade das Wohneigentum einen wichtigen Baustein für eine gute Altersversorgung darstellen. Denn eine abbezahlte Wohnung trägt dazu bei, die Lebenshaltungskosten im Alter zu senken. Trotz geringeren Renteneinkünften kann es durch die ersparte Miete möglich sein nicht von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig zu werden.
Geringere Belastung mit Grunderwerbsteuer
Die Erwerber von Wohneigentum und insbesondere junge Familien sollen daher entlastet werden. Die Bundesländer regen an, dass für von natürlichen Personen zur Selbstnutzung erworbene Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen und für den Erwerb unbebauter Grundstücke ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt wird. Der Freibetrag je erwerbender Person sollte um einen zusätzlichen Freibetrag für jedes Kind erhöht werden. Für diese Freibeträge noch keine konkreten Beträge genannt.
Maßnahmen gegen Share Deals
Unabhängig davon wird vorgeschlagen die sog. Share Deals künftig zu verhindern. Durch diese Gestaltung können insbesondere Großinvestoren bei der Übertragung von Gewerbeimmobilien oder größeren Wohnungsbeständen die sonst anfallende Grunderwerbsteuer umgehen.
Ablehnung im Finanzausschuss
Die Forderungen der FDP-Fraktion hat der Finanzausschuss des Bundestags am 13.6.2018 abgelehnt. Doch möglicherweise kommen anderweitige Änderungen bei der Grunderwerbsteuer; diese sollen aber umfassend erarbeitet und mit den Bundesländern abgestimmt werden. Auch die Bekämpfung von Missbrauch, z. B. im Rahmen der Share Deals, dürfte später nochmals auf der Tagesordnung stehen. So gab es im Bundesrat zwei Anträge aus den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, welche ebenfalls eine Freibetragslösung bei der Grunderwerbesteuer zum Inhalt hatten. Diese könnten noch in ein Gesetzgebungsverfahren Eingang finden.
Beschluss des Bundesrats v. 22.9.2017, BR-Drs.
622/17 und
627/17
Deutscher Bundestag,
hib-Meldung Nr. 405 v. 13.6.2018
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