Jahressteuergesetz 2013

Hessen will bei Grunderwerbsteuer verhandeln


JStG 2013 Hessen Grunderwerbsteuer

Hessen will das gerade verabschiedete Jahressteuergesetz in einem Detail nicht mittragen.

Nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" will die CDU-geführte Landesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen, um zu verhindern, dass große Immobilienkäufe weiterhin von der Grunderwerbsteuer befreit bleiben.

"Es kann nicht angehen, dass die kleinen Leute beim Erwerb ihres Eigenheims immer höhere Steuersätze zahlen und damit ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, große Immobilientransaktionen dagegen stets steuerfrei erfolgen", zitiert die Zeitschrift Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Unternehmen könnten bislang bei Immobiliengeschäften die Steuer aushebeln, indem sie ganz legal "Strohmann"-Gesellschaften einschalten.

Die Länder hatten die Ausnahmeregelung streichen wollen, sie war jedoch im Bundestag bestätigt worden. Privatleute müssen in den meisten Bundesländern zwischen 4,5 und 5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis zahlen. Hessen erhöht Anfang nächsten Jahres den Steuersatz von 3,5 auf 5 Prozent.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Grunderwerbsteuer , Immobilien
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