Die zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen sollen Anfang des Jahres 2015 in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden und ab 2016 wirksam werden.
Die organisatorische und die IT-Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen sollen anschließend schrittweise und mit den notwendigen zeitlichen Vorläufen erfolgen.
Einerseits müssen dabei die zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzressourcen berücksichtigt werden. Andererseits ist sicher, dass ein solch ambitioniertes Modernisierungsvorhaben nicht einfach mit „Bordmitteln“ zu bestreiten ist. Für die Umsetzungsmaßnahmen sind daher erhebliche Investitionen von Bund und Ländern in entsprechendes Personal und in die (Weiter-) Entwicklung der KONSENS-Verfahren (KONSENS = Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung der Länder) notwendig. Dies entspricht der gemeinsamen Überzeugung der Finanzminister aller Länder, wie sie im Beschluss der Finanzministerkonferenz (FMK) vom 13. November 2014 zum Ausdruck kommt und auch vom Bund mitgetragen wird.
Fazit
Die Verbesserung der Kommunikationsprozesse und Arbeitsabläufe im Besteuerungsverfahren durch einen breiteren IT-Einsatz und eine stärkere Risikoorientierung der Fallbearbeitung ist nach gemeinsamer Überzeugung von Bund und Ländern der richtige Ansatz, um zukünftigen Herausforderungen der Steuerverwaltung gerecht zu werden und eine nachhaltige, effektive und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Die erforderliche Neuausrichtung der Arbeitsabläufe und Prozesse bedarf in vielen Punkten eines Umdenkens und Betretens neuer Wege. Um die Bereitschaft dazu bei allen am Verfahren Beteiligten zu wecken, ist Überzeugungsarbeit erforderlich. Der vorgelegte Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bietet die Grundlage für eine breite Diskussion mit allen Betroffenen.