Maßnahmen gegen Unterstützer von aggressiver Steuerplanung

Die Europäische Kommission hat am 10.11.2016 eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, wie die EU gegen Berater und Intermediäre vorgehen soll, die Hilfe bei der Steuerhinterziehung und -umgehung leisten.

Wie die jüngsten Enthüllungen gezeigt haben, haben bestimmte Intermediäre, wie z. B. Steuerberater, ihren Kunden geholfen, Gewinne am Fiskus vorbei ins Ausland zu schaffen. Wenngleich gewisse komplexe Geschäfte und die Einrichtung von Offshore-Unternehmen vollkommen gerechtfertigt sein können, besteht doch kein Zweifel, dass bestimmte andere Aktivitäten kaum legitim, wenn nicht gar illegal sind.

Mehr Licht in die Tätigkeit von Steuerberatern bringen

Wie die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung dargelegt hat, will sie mehr Licht in die Tätigkeit von Steuerberatern bringen. Außerdem soll über wirksame Abschreckungsmaßnahmen nachgedacht werden, die sich sowohl gegen jene richten, die aggressive Steuerplanungsmodelle unterstützen und ermöglichen, als auch gegen jene, die sie nutzen. 

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte:

"Komplexe Finanzierungsmodelle und undurchsichtige Unternehmensstrukturen entstehen nicht durch Zufall: Manche Intermediäre haben sie gleichsam zu einer Kunstform erhoben. Diese Fachleute bieten ihren Kunden Möglichkeiten, Schlupflöcher aggressiv zu nutzen oder Gewinne zu verlagern, um so in erheblichem Umfang Steuern zu sparen. Mit unserer heutigen Konsultation wollen wir ausloten, wie Intermediäre davon abgehalten werden können, solche Modelle zu entwickeln, und wie unsere Mitgliedstaaten mehr Erkenntnisse und Informationen erhalten können, damit sie solchen Praktiken einen Riegel vorschieben können."

Offenlegungsregelung für Steuerberater

Der Kommission geht es bei der Konsultation insbesondere darum, wie eine verpflichtende Offenlegungsregelung für Steuerberater eingeführt werden könnte. Diese würde Intermediäre verpflichten, über Modelle, die als aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden könnten, frühzeitig Auskunft zu geben, und würde die Ziele der nicht bindenden OECD-Leitlinien (BEPS-Aktionspunkt 12) für die Offenlegung aggressiver Steuerplanung widerspiegeln. Die öffentliche Konsultation wird zu entscheiden helfen, ob es angemessen ist, verbindliche Regeln auf EU-Ebene einzuführen, und welches Rechtsinstrument dafür gegebenenfalls zum Einsatz kommen sollte. Die Konsultationsfrist endet am 16.2.2017.

Hintergrund

Viele Unternehmen und Privatpersonen lassen sich von Intermediären Finanzierungsmodelle entwerfen, mit denen sie weniger Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten. Solche Intermediäre können Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Finanz- und Anlageberater, Finanzinstitute, Versicherungsvermittler und Mittelsmänner sein, die Unternehmen gründen ("Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften"). Durch die von diesen Intermediären entwickelten Modelle gehen dem Fiskus vielfach Steuereinnahmen verloren.

Das Europäische Parlament hat gefordert, härter gegen solche Intermediäre, die aggressive Steuerplanung unterstützen, vorzugehen. Der Rat hat die Kommission ebenfalls ersucht, "Gesetzgebungsinitiativen zu verbindlichen Offenlegungsregelungen in Anlehnung an die Aktion 12 des BEPS-Projekts der OECD ins Auge zu fassen, mit dem Ziel, effektivere Hindernisse für Intermediäre zu errichten, die bei Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung Unterstützung leisten".

Die Konsultation wird Aufschluss darüber geben, ob auf EU-Ebene Handlungsbedarf besteht, um wirksamere Abschreckungsmaßnahmen für Steuerberater einzuführen, die der Steuerhinterziehung und -umgehung Vorschub leisten. Sie wird außerdem zeigen, wie entsprechende Regelungen aussehen sollten.

Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 10.11.2016