Nächste Schritte für mehr Steuertransparenz und gegen Steuermissbrauch
Die einschlägigen Enthüllungen haben gezeigt, wie geheime Unternehmen und Konten zum Verbergen von Einkünften und Vermögen in Steueroasen genutzt werden können, und dies häufig für Steuervermeidung und andere illegale Zwecke. Auf EU-Ebene wurden bereits wichtige Fortschritte bei der Bekämpfung derartiger Praktiken erzielt, darunter neue Bestimmungen gegen künstliche Steuergestaltungen und Transparenzanforderungen für Finanzkonten, Steuervorbescheide und Aktivitäten multinationaler Unternehmen. Nach wie vor gibt es jedoch Lücken im Steuerrahmen, die geschlossen werden müssen, um gegen Steuermissbrauch und illegale Finanzströme vorzugehen.
Parallel zu dem heutigen Vorschlag zur Änderung der vierten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche legt die Kommission auch eine Mitteilung vor, in der sie die Schwerpunkte ihrer Bemühungen um gerechtere, transparentere und wirksamere Besteuerung darlegt.
Dazu äußerte sich der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis folgendermaßen:
"Steuervermeidung kann die öffentlichen Kassen jedes Jahr viele Millionen Euro kosten. Verständlicherweise wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen eine gerechtere und wirksamere Besteuerung. Um dies zu erreichen, arbeiten wir auf europäischer Ebene gemeinsam daran, das System transparenter zu gestalten und möglichen Steuerhinterziehern die Verschiebung ihrer Gewinne zu erschweren. Der Skandal um die Panama Papers hat den Fokus auf die Problematik geschärft und die Arbeit in diesem Bereich beschleunigt."
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte:
"Die jüngsten Enthüllungen haben Schlupflöcher aufgedeckt, durch die Steuerhinterzieher ihre Gelder immer noch in Steueroasen unterbringen können. Diese Schlupflöcher müssen geschlossen und unsere Maßnahmen gegen Steuermissbrauch intensiviert werden. Die Kommission ist entschlossen, mehr Offenheit und mehr Vertrauen im Steuerbereich zu schaffen. Wir haben bereits gute Fortschritte gemacht und werden nun weitere Schritte unternehmen. Die Steuertransparenzkampagne der EU geht weiter."
Die wichtigsten Maßnahmen:
Steuerbehörden Informationen bereitstellen, die sie benötigen:
Um Steuerhinterzieher aufzuspüren, müssen Steuerbehörden die tatsächlichen Eigentümer aller Unternehmen, Trusts und Fonds kennen. Diese Informationen stehen derzeit jedoch nicht allen Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung. Die Kommission hat heute vorgeschlagen, dass Steuerbehörden Zugang zu nationalen Informationen über Geldwäsche haben sollten, insbesondere Informationen über wirtschaftliches Eigentum und Sorgfaltsprüfung. Der betreffende Legislativvorschlag sieht eine Änderung an der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich vor.
Behörden mehr Informationen zugänglich machen:
Die Kommission hat vorgeschlagen, dass sowohl bestehende als auch neue Konten einer Sorgfaltsprüfung unterzogen werden sollen. Dadurch wird vermieden, dass Konten, die möglicherweise für illegale Aktivitäten genutzt werden, unentdeckt bleiben. Auch passive Unternehmen und Trusts, wie in den Panama Papers aufgezeigt, werden genauer überprüft und unterliegen strengeren Regelungen. Diese vorgeschlagenen Änderungen an der Geldwäscherichtlinie sollten vom Europäischen Parlament und vom Rat nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden.
Mehr grenzüberschreitende Transparenz in Bezug auf wirtschaftliches Eigentum:
Angesichts des internationalen Charakters von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung muss Steuertransparenz über Grenzen hinweg funktionieren. Die Kommission wird prüfen, wie die Mitgliedstaaten ihre Informationen über wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen und Trusts mit möglichen Konsequenzen für die Besteuerung automatisch austauschen könnten.
Verstärkte Prüfung der Tätigkeiten von Steuerberatern:
Mittlerweile ist klar, dass einige Steuerberater und Finanzintermediäre eine zentrale Rolle bei der Begünstigung von Steuervermeidung gespielt haben.Die Kommission wird prüfen, wie die Aktivitäten von Steuerberatern besser beobachtet werden können, und abschreckende Maßnahmen gegen diejenigen einführen, die aggressive Steuerplanung fördern und ermöglichen.
Weltweite Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich fördern und gegen nicht kooperative Steuergebiete vorgehen:
Die EU verfügt über einige Instrumente zur Förderung der Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich auf globaler Ebene, wie beispielsweise Übereinkommen mit Drittländern sowie Entwicklungshilfe. Die Mitgliedstaaten haben sich bereits für die Erstellung einer EU-Liste mit Drittländern ausgesprochen, die die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten, wie von der Kommission in ihrer externen Strategie für effektive Besteuerung angeregt. Die Vorbereitungsarbeiten zu dieser Liste werden voraussichtlich eine starke abschreckende Wirkung auf Drittländer haben, die missbräuchliche Steuerpraktiken aktiv begünstigen oder sich weigern, die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten. Die Kommission arbeitet nun mit der Gruppe „Verhaltenskodex“ des Rates darauf hin, die besonders einschlägigen Länder in diesem Zusammenhang zu ermitteln, um im Jahr 2017 eine erste EU-Liste fertigzustellen.
Schutz von Informanten:
Zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sind in letzter Zeit durch die Enthüllungen von Informanten ans Licht gekommen. Das Europäische Parlament und andere Gruppen der Zivilgesellschaft haben stärkere Maßnahmen zum Schutz derjenigen gefordert, die derartige Verfehlungen im Interesse der Öffentlichkeit publik machen. Derzeit schützt das EU-Recht Informanten in sektorbezogenen Rechtsvorschriften, z. B. im Zusammenhang mit Marktmissbrauch. Die Kommission wird prüfen, ob weitere sektorübergreifende oder sektorspezifische Maßnahmen für einen besseren Schutz von Informanten erforderlich sind.
Nächste Schritte
Der Vorschlag für Informationszugang für Steuerbehörden (Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuerangelegenheiten) wird dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche sollten vom Europäischen Parlament und vom Rat als Gesetzgeber angenommen werden. Die Kommission wird die in der Mitteilung dargestellten Maßnahmen in den nächsten Monaten konkretisieren und entscheiden, auf welcher Handlungsebene der EU diese Maßnahmen am besten umgesetzt werden können.
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