Minijobs: Was die geplanten Änderungen bedeuten
Die Koalition hat hohe Ziele. Sie will durch Anhebung des Grenzwertes von 400 EUR auf 450 EUR monatlich die soziale Absicherung der Minijobber nachbessern (s. unsere News v. 28.11.2011). Diese Absicht soll durch eine Umkehr der rentenrechtliche Beurteilung untermauert werden.
Durchatmen: Ein Inkrafttreten zum 1.1.2012 ist nicht vorgesehen
Zum anstehenden Jahreswechsel lassen sich die Pläne nicht mehr in die Tat umgesetzen. Sie müssen noch in Gesetzestext gegossen werden. Mit den laufenden Gesetzesvorhaben werden die Änderungen nicht mehr realisiert. Frühestens zum 1.4. oder auch erst 1.7.2012 ist mit einem Inkrafttreten zu rechnen.
Höhere Entgeltgrenze = mehr Flexibilität
Nach den Koalitionsplänen soll die Versicherungsfreiheit für Minijobber künftig bei einem Entgelt bis zu 450 EUR monatlich bestehen. Das vergrößert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Flexibilität. Denn bei Dauerarbeitsverhältnissen ist der Durchschnittsverdienst aus 12 Monaten entscheidend. Es kann also verstärkt in monatlich unterschiedlichem Umfang gearbeitet werden, ohne dass sich dadurch sofort die versicherungsrechtlichen Beurteilung ändert. Zusätzlich kann in 2 Monaten im Kalenderjahr das Einkommen unvorhergesehen die (dann geltende) 450-EUR-Grenze überschreiten.
RV-Freiheit setzt künftig einen Antrag voraus
Eine komplette Umkehrung der Verhältnisse bahnt sich in der Rentenversicherung an: Die Koalitionspläne sehen vor, dass Minijobber künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind. Dafür stocken sie aus eigenen Mitteln den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (15 %) bis zum Beitragssatz der Rentenversicherung auf (2012 = 19,6 %, Arbeitnehmeranteil somit 4,6 %). Ist das vom Arbeitnehmer nicht gewünscht, kann ein Antrag auf Versicherungsfreiheit gestellt werden. Nur dann wären Minijobber zu allen Versicherungszweigen versicherungsfrei.
Derzeit sind Minijobber rentenversicherungsfrei. Sie können aber auf Wunsch versicherungspflichtig werden und dadurch den vollen Versicherungsschutz erhalten.
Mehr Bürokratie durch Antragsflut zu erwarten
Der heutige Anteil der Minijobber, die sich auf Antrag in die Versicherungspflicht der Rentenversicherung begeben haben, ist verschwindend gering. Die geplante Umkehr der versicherungsrechtlichen Beurteilung zur Rentenversicherung bedeutet sicher erneut einen erhöhten Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn was bisher selbstverständlich war (Versicherungsfreiheit), muss künftig gesondert beantragt werden. Es muss in den Lohnunterlagen jahrelang nachgewiesen und dokumentiert werden.
Und es ist nicht damit zu rechnen, dass der Anteil der Minijobber zunimmt, der gerne rentenversicherungspflichtig wäre. Es sei denn, es wären weitere Vorteile damit verbunden!
Rechenbeispiel:
Der Unterschied in der monatlichen Rentenhöhe macht etwa 85 EUR aus, wenn ein Minijobber 40 Jahre lang monatlich 400 EUR erzielt und volle RV-Beiträge einzahlt. So ergibt sich derzeit bei 40 Beitragsjahren (plus 6 Jahren Erziehungszeit) eine Monatsrente von 295 EUR für einen versicherungsfreien und 380 EUR für einen versicherungspflichtigen 400-EUR-Job.
Das ist in keinem Fall eine ausreichende Absicherung, wie selbst die Bundesregierung einräumt (BT-Drs. 17/6986).
Zahlen und Fakten zu den Minijobs
Rund 7,5 Mio. Bundesbürger arbeiten in einem 400-EUR-Job. Jeder der Minijobber erzielt dabei im Bundesdurchschnitt knapp 300 EUR monatlich (Stand Dezember 2010). Immerhin rund 5 Mio. Menschen haben ausschließlich einen Minijob. Sie haben mit ihrem Arbeitsverhältnis keine Ansprüche an die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung sind die Anwartschaften vergleichsweise gering - eine ausreichende Vorsorge für das Alter ist allein auf Basis der bisherigen Regelung unmöglich
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