Reform der Reisekosten und der Unternehmensbesteuerung gestoppt
Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten.
Der Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts bringt vor allem eine deutliche Vereinfachung für Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind. Darüber hinaus sind Erleichterungen bei der Organschaft und beim Verlustrücktrag geplant. Der Bundesrat teilt das Ziel, das Reisekostenrecht zu vereinfachen. Aus Sicht der Länder darf es aber zu keinen Steuermindereinnahmen kommen. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand sollten so gestaffelt werden, dass es zu einer "haushaltsneutralen Regelung" kommt. Zudem soll die vorgesehene Anhebung des Höchstbetrages für Verlustrückträge von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro - bei zusammen veranlagten Ehegatten auf zwei Millionen - wieder gestrichen werden.
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