Sachverständigenrat gegen höhere Steuern

Die aktuelle wirtschaftliche Situation und die relativ gute Position Deutschlands im Vergleich zu den Krisenländern haben nach Ansicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung "vielfach den Blick auf große zukünftige Herausforderungen" verstellt.

Die aktuelle wirtschaftliche Situation und die relativ gute Position Deutschlands im Vergleich zu den Krisenländern haben nach Ansicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „vielfach den Blick auf große zukünftige Herausforderungen“ verstellt. In ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/94) vorgelegten Jahresgutachten 2013/14 erwarten die Sachverständigen nach einem nur geringen Wirtschaftswachstum von 0,4 Prozent in diesem Jahr einen Zuwachs um 1,6 Prozent im Jahr 2014. 

Viele Maßnahmen wie Mütterrente, die Aufstockung von niedrigen Renten oder großzügige Ausnahmen von der Rente mit 67 würden überwiegend zu Lasten der kommenden Generationen gehen. „Die künftigen Herausforderungen werden sogar um ein Vielfaches schwerer zu bewältigen sein, wenn die Reformen der Agenda 2010 verwässert oder in Teilbereichen gänzlich zurückgenommen werden“, warnen die Sachverständigen.

In dem Gutachten geht es auch um die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Anhaltend niedrige Zinsen würden es den Geschäftsbanken erleichtern, hohe Verlustrisiken in ihren Bilanzen zu halten, statt sich zu entschulden. „Regierungen können die Sanierung, Restrukturierung oder Abwicklung solcher Banken verzögern“, heißt es dazu.

Im steuerpolitischen Teil des Gutachtens warnen die Sachverständigen vor einem Drehen an der Steuerschraube: „Angesichts der in den vergangenen drei Jahren stark angestiegenen Steuerquote besteht aus Sicht des Sachverständigenrates kein Bedarf an Mehreinnahmen. Außerdem zeigen die Entwicklung der personellen Einkommensverteilung in Deutschland und deren internationaler Vergleich, dass im deutschen Steuersystem bereits stark von hohen zu niedrigen Einkommen umverteilt wird.“ Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer, die Wiedererhebung der Vermögensteuer oder die Einführung einer Vermögensabgabe wird „aufgrund der zu erwartenden negativen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen“ abgelehnt. Stattdessen werden Maßnahmen gegen die „kalte Progression“ empfohlen.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 5.12.2013