Bund beschließt Hilfspaket für Hochwasserregionen
Laut einer Pressemitteilung des BMF sagt der Bund neben einer hälftigen Beteiligung an den Soforthilfen der Länder in Höhe von zunächst 200 Mio. EUR seine finanzielle Beteiligung an einem Aufbauprogramm zu. Danach besteht das Hilfspaket aus folgenden Elementen:
Schnelle und unbürokratische Soforthilfe
Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie zur Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Mio. EUR zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Mio. EUR Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund will die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen.
Umfassendes Aufbauprogramm
Die betroffenen Länder stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert hierfür zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlichen Umfang finanziell zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen soll Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.
Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur
Der Bund will alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
Verzicht auf Rettungskosten-Erstattung
Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.
Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds
Der Bund will sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.
Darüber hinaus ist der Bund zu Gesprächen mit den Ländern, über ein mögliches zukünftiges Absicherungssystem bereit, wenn sich die Gesamtheit der Länder an einer eventuell notwendigen solidarischen Finanzierung beteiligt.
Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. Näheres dazu hier
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