Stellungnahme zum Steuervereinfachungsgesetz 2013
Sie weist auf zwei Punkte hin, die kritisch zu betrachten seien:
1. Verlustverrechnung nach § 15a EStG
Geplant sei, die Bezugnahme des § 15a EStG auf das Handelsrecht zugunsten einer sog. "Steuerbilanzlösung" aufzulösen. Hiernach greife die Verlustausgleichsbeschränkung ein, wenn ein negatives Kapitalkonto entsteht. Damit werde die eigentliche Intention des § 15a EStG konterkariert, und es drohe eine Renaissance von Verlustzuweisungsgesellschaften.
2. Absenkung der Freigrenze im Lohnsteuerbereich
Im Lohnsteuerbereich werde auch die Absenkung der 44 EUR-Freigrenze für den Sachbezug eines des Arbeitnehmers 20 EUR diskutiert. Mit der geplanten Absenkung der Freigrenze werde aber keine weitere Vereinfachung erreicht. Es steige im Gegenteil die Zahl der Fälle, in denen Steuern und Beiträge abgeführt werden müssen.
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