Auf den ersten Blick ist die gute Nachricht ist, dass im Koalitionsvertrag von Steuererhöhungen nirgends explizit die Rede ist. Allerdings lassen Formulierungen wie "Das Steuerrecht ist kein statisches Recht" viel Spielraum in alle Richtungen. Die umfangreichen Mehrausgaben, die der Vertrag insgesamt vorsieht, müssen irgendwie finanziert werden; man kann folglich keineswegs sicher sein, dass es nicht doch zu Steuererhöhungen kommt.
Das Wort Steuerreform sucht man im Koalitionsvertrag ebenfalls vergeblich. Das ist einerseits enttäuschend, andererseits muss man festhalten, dass in Koalitionsverträgen angekündigte Steuerreformen - wenn sie überhaupt stattgefunden haben - selten das gehalten haben, was sie versprachen. Es schien den Koalitionspartnern daher wohl besser, nichts zu versprechen, was man vielleicht nicht einhalten kann. Und wenn es am Ende doch zu einer "großen" Reform kommt, kann man das als zusätzlichen Erfolg verkaufen.
Man darf natürlich nicht verschweigen, dass der Vertrag durchaus punktuelle Reformansätze enthält (siehe die vorhergehenden Kapitel). Vieles davon ist naturgemäß noch sehr vage formuliert und insbesondere bei den Punkten, die eine Abstimmung auf internationaler Ebene erfordern, muss man damit rechnen, dass sie nicht zeitnah umgesetzt werden können.
Aus Sicht der Steuerberatungsbranche wird sicher interessant sein, wie die Entwicklungen im Bereich der "vorausgefüllten Steuererklärung" weitergehen. Hier steht der erste Schritt ja bereits kurz vor der Umsetzung. Ebenfalls spannend wird sein, wie die Weiterentwicklung des Steuerverfahrens in Richtung "Selbstveranlagung" aussehen wird und welche Rolle dabei dem Steuerberater zu Teil wird.
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