Mit Goldgeschäften können immer noch Steuern gespart werden
Da die Gesetzespläne nach einem gescheiterten Vermittlungsversuch noch nicht abschließend geklärt sind, können Top-Verdiener mit Gold-Geschäften über ausländische Handelsfirmen den Fiskus nach wie vor austricksen und so massiv Steuern sparen. Das ergibt sich aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken. Danach ist der Plan von Bund und Ländern, das Steuerschlupfloch zum 25. Oktober 2012 zu schließen, hinfällig. Maßgeblich sei der Tag der erneuten Beratung, heißt es in der am Mittwoch bekannt gewordenen Antwort.
Eigentlich wollten Bund und Länder die Steuertricks schnellstmöglich unterbinden. Schließlich summiert sich der Schaden für den Staat nach Expertenangaben auf jährlich 700 Millionen Euro. Mit dem Jahressteuergesetz wollte die schwarz-gelbe Koalition dem Steuersparmodell einen Riegel vorschieben. Der Bundestag hatte am 25. Oktober 2012 das Gesetz beschlossen. Goldkäufe hätten von diesem Datum an keine Steuerersparnis mehr bewirkt. Der Bundesrat stimmte dem Paket aufgrund von Differenzen in anderen Punkten - etwa die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit Eheleuten - aber nicht zu. Damit wird das Gesetz erst dieses Jahr abschließend beraten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk, teilte auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Barbara Höll mit, dass der Tag der 2./3. Lesung im Bundestag im Jahr 2012 hier nicht maßgebend sei, "sondern der Tag der erneuten Beratung und Beschlussfassung im Bundestag". Damit könnte der Steuertrick Experten zufolge noch bis zur endgültigen Beratung des Jahressteuergesetzes im Bundestag genutzt werden.
Höll kritisierte: "Es kann nicht sein, dass durch die Verweigerungshaltung der Koalitionsfraktionen zur steuerlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch noch als Nebeneffekt zusätzliche Steuerausfälle durch Steuertrickserien mit Goldanlagen möglich sind."
Aus Sicht des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner könnte der Gesetzgeber weiter den 25. Oktober 2012 verwenden. Überdies sei unklar, ob im Zuge eines Rechtsstreites sich auch die Finanzgerichte der Sicht des BMF anschließend werden.
Die Steuertrickser rechnen sich wie folgt arm: Die "Goldfinger" gründen eine Personengesellschaft zum Rohstoff-Handel, die Gold kauft und verkauft - in einem Staat mit Doppelbesteuerungsabkommen. Der Kaufpreis für das Gold wird in der Steuererklärung zunächst als Riesenverlust deklariert. Die Steuerlast reduziert sich im Jahr des Kaufs, da über den negativen "Progressionsvorbehalt" der Steuersatz für das Gesamteinkommen auf Null gedrückt wird. Ziel ist es, so die Besteuerung von "Sondereinkünften" zu neutralisieren.
Es folgt Schritt zwei: Wird das Gold aus dem Umlaufvermögen - beispielsweise einer britischen Limited - verkauft und fallen Gewinne an, was dank des gestiegenen Goldpreises zu erwarten ist, sind diese Einkünfte gemäß Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei und unterliegen nur dem "Progressionsvorbehalt".
Das heißt, Zusatzeinnahmen bewirken lediglich steigende Steuersätze. Was sich aber bei solchen Top-Einkommen nicht auswirkt, da sie ohnehin in der höchsten Progressionsstufe liegen. Nach Darstellung des Bundesrates kann der positive Progressionsvorbehalt also die tatsächliche Steuerminderung im Verlustjahr nicht kompensieren, da Top-Manager ja bereits den Spitzensteuersatz zahlen.
So kann ein Top-Verdiener mit einem Jahreseinkommen von einer Million Euro, der 2012 für eine Million Euro Gold gekauft und das Edelmetall 2013 für eine Million Euro verkauft hat, laut Steuerrechtsexperte Hechtner seine Steuerlast für beide Jahre um 425.078 Euro drücken. Hier werden aus dem Goldan- und -verkauf weder Gewinne noch Verluste erzielt.
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