Umsatzsteuerbetrug: Steuerhinterziehung im Online-Handel

Online-Plattformen wie Amazon und Ebay sollen künftig für millionenschwere Hinterziehung von Umsatzsteuer von Anbietern haften. Darauf haben sich die Länder-Finanzminister am Donnerstag bei ihrem Treffen in Berlin verständigt.

Viele Anbieter auf Online-Verkaufsplattformen wie Ebay und Amazon tricksen bei der Steuer. Insbesondere bei Waren aus dem asiatischen Raum werden hier nach Angaben des BMF Waren verkauft, ohne dass die Umsatzsteuer abgeführt wird. "Die Steuerausfälle bewegen sich nach Schätzungen im hohen dreistelligen Millionenbereich", heißt es beim hessischen Finanzministerium.

Rechnungen weisen oft falsche Steuernummern auf

Häufig sind so genannte Fulfillment-Dienstleister im Spiel, erklärt das BMF. Dabei befindet sich die Ware bereits in Lagern im Land, der Versand wird dann meist durch den Dienstleister abgewickelt. Eigentümer ist allerdings weiterhin ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas. Dieses müsste auch die Umsatzsteuer für Inlandsumsätze abführen und sich beim zuständigen deutschen Finanzamt registrieren.

Doch davor drücken die Firmen sich den Angaben zufolge oft. Rechnungen wiesen beispielsweise falsche Angaben wie Steuernummern auf. So können betrügerische Anbieter entweder die Kosten drücken oder die Gewinnspanne steigern, falls sie Kunden die Steuer in Rechnung stellen, aber nicht abführen.

So geht es weiter

Konkrete Gesetzesvorschläge wollen Bund und Länder im ersten Quartal 2018 vorlegen, damit könnten die neuen Regeln schon im ersten Halbjahr greifen. "Umsatzsteuerhinterziehungen im Onlinehandel sind ein Problem für die öffentlichen Haushalte, aber auch für die Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmer", betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium Michael Meister (CDU).

Haftung der Marktplatzbetreiber 

Dem Beschluss zufolge sollen künftig die Marktplatzbetreiber dafür geradestehen, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung würde greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können oder wenn sie vom Finanzamt auf Verfehlungen des Händlers hingewiesen würden. "Betreiber könnten die Haftung abwenden, indem sie den Händler vom Marktplatz entfernen", so Schäfer.

Der Online-Handel ist nicht begeistert

"Wir lösen damit nicht das Problem", meint Präsident Oliver Prothmann vom Bundesverband Online-Handel. Vielmehr könnten Händler die Internet-Marktplätze verlassen und auf eigene Online-Shops ausweichen. Auch sei es für Plattform-Betreiber schwierig, die steuerliche Registrierung ihrer Nutzer zu überprüfen.

Der hessische Finanzminister Schäfer will das nicht gelten lassen. "Diese Online-Plattformen (haben) eine riesige Erfahrung im Sammeln und im Registrieren von Daten. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass sie auch in der Lage sind, Steuerbescheinigungen entsprechend aufzubereiten", sagte er.

Vorschläge für eine Quellensteuer

Hessen und Baden-Württemberg wollen in den kommenden Monaten zudem Vorschläge für eine Quellensteuer ausarbeiten, die die Plattform-Betreiber direkt abführen müssten.

dpa

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