Online-Marktplätze sollen beim Kampf gegen Steuerhinterziehung helfen
Viele Anbieter auf Online-Verkaufsplattformen wie Ebay und Amazon tricksen bei der Steuer. Insbesondere bei Waren aus dem asiatischen Raum werden hier nach Angaben des BMF Waren verkauft, ohne dass die Umsatzsteuer abgeführt wird. "Die Steuerausfälle bewegen sich nach Schätzungen im hohen dreistelligen Millionenbereich", heißt es beim hessischen Finanzministerium.
Rechnungen weisen oft falsche Steuernummern auf
Häufig sind so genannte Fulfillment-Dienstleister im Spiel, erklärt das BMF. Dabei befindet sich die Ware bereits in Lagern im Land, der Versand wird dann meist durch den Dienstleister abgewickelt. Eigentümer ist allerdings weiterhin ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas. Dieses müsste auch die Umsatzsteuer für Inlandsumsätze abführen und sich beim zuständigen deutschen Finanzamt registrieren.
Doch davor drücken die Firmen sich den Angaben zufolge oft. Rechnungen wiesen beispielsweise falsche Angaben wie Steuernummern auf. So können betrügerische Anbieter entweder die Kosten drücken oder die Gewinnspanne steigern, falls sie Kunden die Steuer in Rechnung stellen, aber nicht abführen.
So geht es weiter
Konkrete Gesetzesvorschläge wollen Bund und Länder im ersten Quartal 2018 vorlegen, damit könnten die neuen Regeln schon im ersten Halbjahr greifen. "Umsatzsteuerhinterziehungen im Onlinehandel sind ein Problem für die öffentlichen Haushalte, aber auch für die Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmer", betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium Michael Meister (CDU).
Haftung der Marktplatzbetreiber
Dem Beschluss zufolge sollen künftig die Marktplatzbetreiber dafür geradestehen, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung würde greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können oder wenn sie vom Finanzamt auf Verfehlungen des Händlers hingewiesen würden. "Betreiber könnten die Haftung abwenden, indem sie den Händler vom Marktplatz entfernen", so Schäfer.
Der Online-Handel ist nicht begeistert
"Wir lösen damit nicht das Problem", meint Präsident Oliver Prothmann vom Bundesverband Online-Handel. Vielmehr könnten Händler die Internet-Marktplätze verlassen und auf eigene Online-Shops ausweichen. Auch sei es für Plattform-Betreiber schwierig, die steuerliche Registrierung ihrer Nutzer zu überprüfen.
Der hessische Finanzminister Schäfer will das nicht gelten lassen. "Diese Online-Plattformen (haben) eine riesige Erfahrung im Sammeln und im Registrieren von Daten. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass sie auch in der Lage sind, Steuerbescheinigungen entsprechend aufzubereiten", sagte er.
Vorschläge für eine Quellensteuer
Hessen und Baden-Württemberg wollen in den kommenden Monaten zudem Vorschläge für eine Quellensteuer ausarbeiten, die die Plattform-Betreiber direkt abführen müssten.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steuerfortentwicklungsgesetz kann verkündet werden
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
20.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
20.12.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
20.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024