Kaum ist die Implementierung der Anforderungen zu "Foreign Account Tax Compliance Act (US FATCA)" bei den Finanzinstituten erfolgt (erstes Reporting bis zum 31.7.2015), folgt nun die Umsetzung der Anforderungen zur Erweiterung des Informationsaustauschs in 2015. Die Erweiterung des Informationsaustauschs auf EU-Ebene sowie auf globaler Ebene (OECD-Informationsaustausch) geht mit Hochdruck in die Umsetzungsphase:
- Am 21.7.2014 hat die EU einen Vorschlag für die Einführung eines "Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters (AEOI)" veröffentlicht.
- Am 29.10.2014 haben 50 Staaten und Jurisdiktionen bei einem Treffen in Deutschland im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Die Transparenz der Informationen und Daten für den Fiskus stehen im Vordergrund.
- Am 15.7.2015 hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann.
- Am 12.11.2015 hat der Bundestag den Weg für einen internationalen Austausch über Finanzdaten freigemacht. Am 18.12.2015 hat der Bundesrat zugestimmt, so dass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden können. Es handelt sich um ein Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten sowie ein Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung des EU-Amtshilfegesetzes und anderer Gesetze.
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen beim automatischen Informationsaustausch über Finanzdaten unter besonderer Berücksichtigung der beiden oben genannten Gesetze.
Hintergrund
Bereits seit einigen Jahren ist das Thema des automatischen Informationsaustausches ein Grund für wiederkehrende Diskussionen auf politischer Ebene. Nach Umsetzung der Vorgaben zu US FATCA ist der automatische Informationsaustausch in Steuersachen weiter im Vordringen und soll die Steuerhinterziehung durch Nutzung von ausländischen Konten eindämmen sowie die effektive Besteuerung von Kapitaleinkünften ermöglichen. Die aktuellen Modelle und gesetzlichen Regelungen zur Schaffung von Transparenz bei steuerlichen Auslandssachverhalten sind Ergebnis einer seit mehreren Jahrzehnten auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) intensiv geführten Debatte für einen internationalen Standard zum steuerlichen Informationsaustausch.
Deutschland hat am 29.10.2014 die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten am Rande der Jahrestagung des Global Forum in Berlin gemeinsam mit 50 weiteren Staaten und Gebieten unterzeichnet. Die Mehrseitige Vereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien, die darin bezeichneten und für das Besteuerungsverfahren in den anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig zu erheben und dem anderen Vertragsstaat automatisch zu übermitteln.
Die Erstanwender, die sogenannten "Early Adopters", dieses hohen Steuerstandards, der mit der OECD entwickelt worden ist, appellieren in ihrer "Berliner Erklärung", sich der Vereinbarung anzuschließen:
"In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, hat die (…) Gruppe der Erstanwender (…) die frühzeitige Einführung des neuen, einheitlichen und globalen Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige beschlossen. Als Gruppe sind wir entschlossen, unser globales Ziel weiter zu verfolgen, die Überwachung der Umsetzung dieses neuen Standards innerhalb des Global Forums zu unterstützen und zu gewährleisten, dass alle Länder die Vorteile des neuen Standards realisieren. Durch unser gemeinsames Vorgehen erkennen wir an, dass nur die Finanzplätze, die sich für die höchsten Transparenzstandards entscheiden und eng zusammenarbeiten, in Zukunft erfolgreich sein werden."
Diese Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch geht maßgeblich zurück auf das Engagement Deutschlands mit seinen europäischen Partnern Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien ("G5") und deren Initiative im April 2013. Dieser Prozess zum automatischen Informationsaustausch wird mittlerweile von fast 100 Staaten und Jurisdiktionen unterstützt.
Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31.12.2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 1.1.2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten wird im September 2017 erfolgen. Bei diesem Austausch mit dem Ausland werden hohe deutsche Standards des Datenschutzes angelegt werden.
Mit der weltweiten Umsetzung dieses OECD-Standards wird Steuerhinterziehung weiter zurückgedrängt. Zukünftig werden die Steuerverwaltungen weltweit, darunter auch die deutsche, die Information erhalten, die sie für eine korrekte Besteuerung aller Steuerpflichtigen benötigen.