Abfindung für Verzicht auf Versorgungsausgleich ist nicht steuerbar

Sachverhalt:
Im Zuge ihres Scheidungsverfahrens vereinbarten die (Noch-)Ehegatten, dass der Ehemann an seine Ehefrau eine Ausgleichszahlung leistet, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden. Das Finanzamt setzte die in 2006 und 2007 geflossenen Beträge bei der Ehefrau als sonstige Einkünfte in Form von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) an; später vertrat das Amt die Auffassung, dass eine Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn vorliegt.
Entscheidung:
Das FG entschied, dass das Finanzamt die Ausgleichszahlungen zu Unrecht besteuert hatte. Zunächst einmal liegt keine Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn (i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a. F.) vor, da die Ex-Frau nicht auf zukünftige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit verzichtet hatte. Auch ist die Zahlung kein Ersatz für entgangene Renteneinkünfte (i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG a.F.), da sie lediglich einen Verlust bzw. eine Wertminderung im Privatvermögen ausgleicht. Auch Einkünfte aus Leistungen (i. S. d. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG) verneinte das FG, da veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich nicht von dieser Norm erfasst werden, ein solcher Vorgang im Streitfall aber vorliegt, weil die Ex-Frau einen Vermögenswert (= Recht auf Bildung einer Versicherungsanwartschaft) in ihrer Substanz endgültig aufgegeben hatte.
Praxishinweis:
Das letzte Wort liegt nun beim BFH; das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen X R 48/14 anhängig.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024
-
Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage
13.12.2024