Ablauf der Festsetzungsfrist nach Abschluss einer Außenprüfung
Festsetzungsfrist nach Außenprüfung
Vor dem FG Baden-Württemberg klagte ein Bauunternehmen. Strittig war, ob eine Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr 2012 im Oktober 2018 noch geändert werden kann, auch wenn im Jahr 2016 eine Außenprüfung durchgeführt wurde und laut Prüfungsbericht v. 20.1.2017 zu keiner Änderung führte.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der geltend gemachte Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Jahres 2017 verjährt sei. Das Finanzgericht teilte die Ansicht des Finanzamts und wies die Klage ab. Beim BFH ist die Revision unter Az. XI R 37/19 anhängig
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.9.2019, 12 K 516/19, veröffentlicht mit dem Januar-Newsletter des FG Baden-Württemberg
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024