Anklageerhebung wegen Steuerhinterziehung in Sachen Cum-Ex

Die Staatsanwaltsschaft München I hat Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 343 Mio. EUR in Sachen Cum/Ex erhoben.

Dabei geht es um folgenden Sachverhalt: Den Angeschuldigten wird gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen betreffend die Kapitalertragsteuer in den Jahren 2009 und 2010 mittels sog. Cum/Ex-Aktiengeschäften vorgeworfen.

Anklage wegen Steuerhinterziehung 

Sie sollen im Zeitraum 2009 und 2010 zu Gunsten einer Firmen-Gruppe unter Einbindung von Leerverkäufern durch Cum/Ex-Geschäfte unrechtmäßigerweise mittels zweier Depotbanken die Erstattung von Kapitalertragsteuern (KapESt) erlangt haben, ohne dass diese zuvor abgeführt wurden. Laut Staatsanwaltschaft wurden hierdurch Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 343 Mio. EUR verkürzt.

Die zuständige 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I muss über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entscheiden.

Staatsanwaltschaft München I, Pressemeldung v. 8.11.2023



Schlagworte zum Thema:  Steuerhinterziehung, Kapitalertragsteuer