Neue anhängige Verfahren im Juli 2017
Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Juli veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH/BVerfGs und Vorinstanz |
Anleger
| Abgeltungsteuer Liegen die Voraussetzungen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG im Streitjahr 2014 vor, wenn der alleinige Geschäftsführer einer GmbH (Stammkapital: 25.000 Euro) dieser ein Darlehen (126.200 Euro) zu marktunüblichen Konditionen (5,646%) überlässt? | VIII R 5/17 Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.10.2016, 4 K 48/16 |
Unternehmer | Bescheidänderung Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Auslegung des Begriffs "arglistig": 1. Ist unter dem unlauteren Verhalten durch arglistige Täuschung i. S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO die bewusste und vorsätzliche Irreführung zu verstehen, wie jedes vorsätzliche Verschweigen oder Vortäuschen von Tatsachen, durch das die Willensbildung der Behörde unzulässig beeinflusst wird? Gehört dazu auch das pflichtwidrige Verschweigen entscheidungserheblicher Tatsachen, d. h. solcher Tatsachen, hinsichtlich derer für den Betroffenen gegenüber der Finanzbehörde eine Mitteilungspflicht besteht? 2. Reicht für Arglist i. S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO bereits das Bewusstsein aus, wahrheitswidrige Angaben zu machen? Muss der Täuschende bewusst, d. h. vorsätzlich oder mit bedingtem Vorsatz auf den Willen des Getäuschten einwirken und ist dagegen nicht die Absicht erforderlich, damit das FA zu einer Entscheidung zu veranlassen? | I R 10/17 FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.1.2017, 3 K 1670/15 |
Unternehmer | Gewerbesteuer / Hinzurechnung 1. Sind die Hinzurechnungsvorschriften gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG i. d. F. des UntStRefG 2008 und des JStG 2008 verfassungsgemäß? 2. Inwieweit können einzelne Hinzurechnungsvorschriften auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden? | I R 15/17 FG Hamburg, Urteil v. 10.2.2017, 1 K 96/16 |
Unternehmer | Grunderwerbsteuer Änderung des Gesellschafterbestands einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft - "Altgesellschafter" im Sinne des § 1 Abs. 2a GrEStG: 1. Greift die Fiktion des Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG auch, wenn einer der Erwerber bereits zuvor mittelbar über eine GmbH an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt war? 2. Kann der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt ist, Altgesellschafter i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG sein? 3. Stellt die rückwirkende Ersetzung des koordinierten Ländererlasses betreffend die Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und den Gleichbehandlungsgrundsatz dar? | II R 18/17 FG Düsseldorf, Urteil v. 29.3.2017, 7 K 439/10 GE |
Unternehmer | Nachzahlungszinsen Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? Ist beim Erlass einer Steuernachzahlung auch zu berücksichtigen, ob der Schaden durch eine Amtspflichtverletzung wegen überlanger Verfahrens-/Bearbeitungsdauer gemindert oder sogar wieder gut gemacht werden kann? | III R 15/17 FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.4.2016, 6 K 3082/15 |
Unternehmer | Rechnungsberichtigung 1. Kann für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine Rechnung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung berichtigt werden? 2. Steht Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt? | V R 12/17 Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.5.2016, 11 K 10147/15, EFG 2017, 1133 |
Arbeitnehmer | Steuererklärung / Grobes Verschulden Liegt grobes Verschulden i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO vor, wenn der Steuerpflichtige die von seinem steuerlichen Berater vorbereitete Steuererklärung nicht überprüft (hier: unrichtige Höhe des Arbeitslohns eines Grenzgängers in die Schweiz wegen enthaltener Kinderzulage). Handelt ein Steuerberater stets grob fahrlässig, wenn er einen Sachverhalt bei der Erstellung der Steuererklärung nicht anhand derjenigen Unterlagen ermittelt, die im Steuererklärungsvordruck ausdrücklich erwähnt sind (hier: Gehaltsmitteilungen), und eine im Steuererklärungsformular gestellte Frage (hier: nach der steuerfreien Kinderzulage) nicht beantwortet? | VI R 24/17 FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.2.2016, 4 K 1838/14 |
Unternehmer | Streubesitz-Dividende Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer: Besteuerung von Streubesitzdividenden 1. Begegnet die Besteuerung von Streubesitzdividenden gemäß § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 vom 21. März 2013 (BGBl I 2013, 561, BStBl I 2013, 344) Bedenken im Hinblick auf eine nicht folgerichtige Ausgestaltung der in § 8b Abs. 1, Abs. 2 KStG zum Ausdruck kommenden Grundentscheidung des Gesetzgebers, zur Vermeidung von Kumulationseffekten in Beteiligungsstrukturen erwirtschaftete Gewinne nur einmal bei der erwirtschaftenden Körperschaft mit Körperschaftsteuer und erst bei der Ausschüttung an natürliche Personen als Anteilseigner mit Einkommensteuer zu besteuern? 2. Entspricht die Regelung zudem nicht dem Gebot steuerlicher Lastengleichheit im Sinne einer gleich hohen Besteuerung bei gleicher Leistungsfähigkeit? 3. Kann die Regelung allerdings gerechtfertigt und damit verfassungsrechtlich zulässig sein, um nicht über die Anforderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie hinauszugehen, nach der erst bei einer Mindestbeteiligung von 10 % eine Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle für von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschüttete Gewinne verlangt wird? Würde zudem eine vollständige Befreiung vom Steuerabzug unabhängig von der Beteiligungsquote die Möglichkeit eines Quellensteuerabzugs entsprechend Art. 10 Abs. 2 OECD-Musterabkommen und entsprechender Doppelbesteuerungsabkommen obsolet machen? 4. Begegnet § 9 Nr. 2a GewStG verfassungsrechtlichen Bedenken? | I R 29/17 FG Hamburg, Urteil v. 6.4.2017, 1 K 87/15 |
Anleger | Transaktionskosten Liegt eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch vor, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt, oder handelt es sich in diesem Fall um einen Gestaltungsmissbrauch? | VIII R 32/16 Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.10.2016, 2 K 12095/15 |
Unternehmer | Veräußerungsgewinn
Besteht bei einer Änderung des Veräußerungsgewinns auch nach Bestandskraft des Steuerbescheids noch ein Wahlrecht zwischen der Sofortbesteuerung und einer nachgelagerten Besteuerung im jeweiligen Jahr des Zuflusses? | III R 12/17 FG München, Urteil v. 16.3.2017, 10 K 2391/16 |
Anleger | Vorweggenommene Erbfolge Ist das bei einer Hofübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vorbehaltene Nießbrauchsrecht land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen und erzielt der Nießbraucher dementsprechend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn er als Nießbraucher den landwirtschaftlichen Betrieb nie selbst bewirtschaftet, sondern stets verpachtet hat? | VI R 26/17 Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 11.5.2016, 5 K 207/13 |
Arbeitnehmer | Zusatzleistung Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" bei einer Änderung des Arbeitsvertrages (Gehaltsverzicht mit zeitgleich vereinbarten freiwilligen Zusatzleistungen; hier: zur Internetnutzung und zum Weg zur Arbeit)? | VI R 21/17 FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.11.2016, 2 K 1180/16 |
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