Alle am 11.07.2019 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Zur Tarifbegünstigung eines Aufgabegewinns bei einer Realteilung | Verwertet der bei der Realteilung einer Sozietät ausscheidende Sozius den ihm zugewiesenen und zum gemeinen Wert entnommenen Mandantenstamm dadurch, dass er diesen in eine Nachfolgegesellschaft einlegt und anschließend auch aus dieser gegen Abfindung ausscheidet, liegt kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn vor. | |
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen | Der Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen steht nicht entgegen, wenn die dauerhaften und intensiven Geschäftsbeziehungen nicht unmittelbar zu der Beteiligungsgesellschaft bestehen, sondern zu einer Gesellschaft, die von der Beteiligungsgesellschaft beherrscht wird. | Urteil vom 10.04.2019 - X R 28/16 |
EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße | Der BFH sieht es als möglich an, dass ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, aus von ihm hierfür bezogenen Bauleistungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Er hat daher mehrere Rechtsfragen zur Auslegung des insoweit zu beachtenden Unionsrechts dem EuGH vorgelegt. | Beschluss vom 13.03.2019 - XI R 28/17 |
Grunderwerbsteuer bei Rückerwerb | Erwirbt der Veräußerer das veräußerte Grundstück zurück, so wird auf Antrag die Steuer sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang nicht festgesetzt oder aufgehoben, wenn u.a. der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit dem Ersterwerb stattfindet (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG). Ist zwar der Rückerwerb, nicht aber der Ersterwerb steuerbar, so kann § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nur anwendbar sein, wenn zum Zeitpunkt des Ersterwerbs das Grundstück dem damaligen Veräußerer grunderwerbsteuerrechtlich zuzuordnen war. | Urteil vom 20.02.2019 - II R 27/16 |
Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG. | Werden verrechenbare Verluste gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. | Urteil vom 20.12.2018 - IV R 2/16 |
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz | Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist. Ein Fahrzeug, das bereits vor Insolvenzeröffnung untergegangen ist, fällt nicht unter den Insolvenzbeschlag gemäß § 35 Abs. 1 InsO. | Urteil vom 21.03.2019 - III R 30/18 |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen" | Seit dem VerkehrStÄndG v. 5.12.2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Nach § 3 Nr. 7 Satz 1 1. Alt. KraftStG sind Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer nicht befreit, wenn sie von der Zulassungsbehörde als "Sattelzugmaschine" (Fahrzeugklasse 88), oder "LOF.Sattelzugmaschine" (Fahrzeugklasse 90) zugelassen wurden. | Urteil vom 21.02.2019 - III R 20/18 |
Alle am 04.07.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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