BFH Überblick: Alle am 02.12.2021 veröffentlichten Entscheidungen

Am 02.12.2021 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei der Abgabe von Speisen in einem sog. Food-Court

Zur Kommentierung

Die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist.

Urteil vom 26.08.2021 - V R 42/20

Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen

Zur Kommentierung

Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz. Org.27 Satz 1).

Urteil vom 11.08.2021 - I R 27/18

Verdeckte Gewinnausschüttung - Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person

Zur Kommentierung

Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein.

Beschluss vom 13.07.2021 - I R 16/18

Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten erbrachten Behandlungsleistungen

Die im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i.S. von § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i.V.m. § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten.

Urteil vom 26.05.2021 - V R 25/20

Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil v. 2.9.2010, VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011, 233).

2. Die Aufhebung oder Änderung einer Anrufungsauskunft ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA zu Unrecht von deren Rechtswidrigkeit ausgeht.

BFH Urteil vom 02.09.2021 - VI R 19/19

Alle am 25.11.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.


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