Alle am 27.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen | Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers. | |
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind | Ab dem Entschluss, länger als 1 Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt. Bei der anzustellenden Berechnung ist im Regelfall auf das Ausbildungs-, Schul- oder Studienjahr abzustellen. Die Gründe für den Inlandsaufenthalt spielen bei der Ermittlung seiner Dauer keine Rolle. | |
Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler | Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind. Auf die Frage, ob die Beschränkung auf im Inland belegene Gebäude mit dem Unionsrecht vereinbar ist, kommt es dann nicht an. | |
Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte | § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen. Der Änderung des Anhangs III Nr. 15 der MwStSystRL durch die Richtlinie (EU) 2022/542 v. 5.4.2022 (ABlEU Nr. L 107, Seite 1) kommt – als unionsrechtliche Grundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG – keine Rückwirkung auf Umsätze vor ihrem Inkrafttreten zu. |
Alle am 20.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Anschrift in Rechnungen
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Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
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Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
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Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
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Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
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Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
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BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
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Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
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Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
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Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
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Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024