Alle am 8.7.2015 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Adoptionskosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar | Der BFH hält an der bisherigen Rechtsprechung fest, dass die Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen sind. | |
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks | Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der GrESt (Änderung der Rechtsprechung). | |
Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt | Eine Verbindlichkeit, die nach einer Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, unterliegt dem Passivierungsverbot. | |
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile | Beim Verkauf verpachteter Objekte von einer Unternehmensgruppe an eine andere Unternehmensgruppe liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn die Fortführung der Verpachtung die Übertragung von Grundbesitz, Inventar und Gesellschaftsanteilen von verschiedenen Veräußerern an verschiedene Erwerber erfordert. | |
Umgliederung des vEK beim Übergang zum Halbeinkünfteverfahren | Die Regelung zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals in ein Körperschaftsteuerguthaben ist mit dem GG vereinbar. | |
Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden | Ein pflichtwidriges Unterlassen der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts liegt nur dann vor, wenn eine Verlustfeststellung gänzlich fehlt. | |
Kein Direktzugriff auf das Einlagekonto | Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Leistung der Gesellschaft auf die Auflösung von Kapitalrücklagen zurückgeht. | |
Hinzurechnung eines negativen Aktiengewinns | Das Abzugsverbot für Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen stehen, gilt auch für sog. negative Aktiengewinne in Verbindung mit der Rückgabe der Anteilsscheine. |
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024