Umbaukosten als Herstellungskosten bei Erneuerung in drei Kernbereichen
Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen?
Streitig war, ob Umbaukosten für ein 1861 erbautes und der Vermietung dienendes Wohnhaus Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen darstellen. Das Finanzamt kam im Rahmen einer Außenprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführten Instandsetzungen zu lediglich abschreibbaren Herstellungskosten geführt hatten und versagte entsprechend die vom Steuerpflichtigen begehrte Verteilung der Aufwendungen als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre.
Wesentliche Verbesserung bei einem Wohngebäude
Nach erfolglosem Einspruch hatte auch die sodann eingelegte Klage keinen Erfolg. Denn eine zu Herstellungskosten führende wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen in bestimmter Weise gehoben wird (§ 255 Abs. 2 HGB). Dies setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen und Fenster, von Grund auf erneuert werden (sogenannter Standardsprung).
Das FG entschied, dass die Kosten für die grundlegende Renovierung der vermieteten Wohnung in einem alten Bauernhaus als Herstellungskosten zu qualifizieren sind, da unter anderem folgende Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden waren:
- Decken- und Wandschalungen wurden demontiert, die Lattung und Isolierung abgerissen, die Teppichböden und Türen entfernt, die Trennwände der Süd- und Nordseite abgerissen, bei den restlichen Wänden der Putz und die Fliesen abgeschlagen, die Treppe herausgerissen, teils tragende Altlädenböden herausgeschnitten und neue Deckenbalken eingebaut, der bestehende Balkon gesichert sowie neu verankert und die Außenwände gesichert,
- Kunststofffenster und eine Kunststofftür wurden mit zweifachem Wärmeschutzglas eingesetzt,
- die Elektroinstallation wurde erneuert, ein Antennen-, Telefon- und Sprechanlagenkabel neu verlegt,
- die Böden wurden trittschallisoliert sowie der Bodenbelag neu verlegt,
- neue Flachheizkörper und Badheizkörper wurden installiert sowie im Bad eine neue Duschanlage, Waschtischanlage, Wannenanlage und WC-Anlage hergestellt.
Durch die Baumaßnahmen wurde der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) der Obergeschosswohnung gehoben und dadurch ein Standardsprung erreicht mit der Folge, dass die Herstellungskosten nur im Rahmen der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG ab Fertigstellung der Baumaßnahmen abzugsfähig sind.
Gängige Rechtsprechung
Die Entscheidung des FG liegt auf der Linie der Rechtsprechung des BFH (siehe hierzu im Einzelnen BMF, Schreiben v. 18.7.2003, IV C 3 – S 2211 – 94/03). Die gegen die FG-Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH als unzulässig verworfen.
FG München Urteil vom 02.06.2022 - 11 K 133/22
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
761
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
710
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
616
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
568
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
509
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
504
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
490
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
448
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Anschrift in Rechnungen
411
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024
-
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015
15.11.2024
-
Alle am 14.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
14.11.2024
-
Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
14.11.2024