FG Münster: Einkünfte aus britischen Private Equity Fonds

Das FG Münster musste entscheiden, ob Einkünfte aus einem in Großbritannien ansässigen Private Equity Fonds der inländischen Besteuerung unterliegen.

Die Kläger waren im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und an einem britischen Fonds beteiligt. Die Rechtsform des Fonds war mit einer inländischen Kommanditgesellschaft vergleichbar, entsprechend entsprach die Stellung der Kläger derjenigen von Kommanditisten. 

Die Kläger vertraten die Auffassung, die Einkünfte seien gewerblich und deshalb nach dem DBA steuerfrei. Das Finanzamt behandelte jedoch die Beteiligung als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Finanzgericht gab den Klägern recht. 

FG Münster, Urteile v. 28.4.2017, 10 K 106/13 F und 10 K 3435/13 F, veröffentlicht am 16.6.2017


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