Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft
Leitsatz
Bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten ist die erste Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung auch dann gemäß § 6a UStG steuerfrei, wenn der erste Abnehmer einem Beauftragten eine Vollmacht zur Abholung und Beförderung des gelieferten Gegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilt, die Kosten für die Beförderung aber vom zweiten Abnehmer getragen werden (Abgrenzung zu Abschn. 31a Abs. 8 Satz 2 UStR 2005/Abschn. 3.14 Abs. 8 Satz 2 UStAE).
Normenkette
UStG 2005 § 3 Abs. 6 und 7, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a
UStDV 2005 § 17a
Richtlinie 77/388/EWG Art. 8 und Art. 28c
Verfahrensgang
FG Nürnberg vom 10. November 2009 2 K 1696/2008 (EFG 2010, 913)
Urteil v. 11.8.2011, V R 3/10, veröffentlicht am 19.10.2011
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