Keine Bettensteuer in München (VG)
Die kommunale Übernachtungssteuer widerspreche unter anderem der bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe, mit der 2010 der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt wurde (Az. 4 BV 11.1909).
Die Regierung von Oberbayern hatte die Steuer abgelehnt und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München recht bekommen. Die Abgabe hätte der Stadt München jährlich schätzungsweise rund 23 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen beschert.
Stadtkämmerer Ernst Wolowicz will dem Stadtrat "höchstwahrscheinlich" vorschlagen, Rechtsmittel einzulegen. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen, jedoch kann gegen diese Nichtzulassung Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.
Wolowicz verwies darauf, dass es in anderen Bundesländern wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereits Kommunen mit Bettensteuer gebe. In Weimar etwa kämen seit Einführung der Abgabe keineswegs weniger Touristen, sondern von Jahr zu Jahr mehr. Im Juli wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Bettensteuer in Kommunen in Rheinland-Pfalz befassen.
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