Das Finanzamt ist zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen im Rahmen einer Außenprüfung festgestellten Tatsachen beruht.

Entscheidungsstichwörter

Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids nach Lohnsteueraußenprüfung

Leitsatz

Das Finanzamt ist zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen im Rahmen einer Außenprüfung festgestellten Tatsachen beruht. Dass die Lohnsteuerschuld und damit der Haftungsanspruch im Zeitpunkt des Erlasses des ersten Haftungsbescheids bereits materiellrechtlich entstanden waren, steht einer weiteren Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen (Fortentwicklung der Rechtsprechung).

Normenkette

AO § 34 Abs. 1, § 38, § 69, § 164, § 168, § 191 Abs. 1

Verfahrensgang

FG des Saarlandes vom 19. April 2010  2 K 1557/07 (EFG 2011, 213)

Urteil v. 15.2.2011, VII R 66/10, veröffentlicht am 27.4.2011