![Steuerliche Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes Steuerliche Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes](https://www.haufe.de/image/a-0211999-243586-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=mqmdW00hp21DC4YqNbFkqOAfxVj4KyVyVVUVRwILx5I%3D)
Die Finanzverwaltung erläutert in einem BMF-Schreiben Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes.
BMF-Schreiben zu Forstschäden-Ausgleichsgesetz
In dem Schreiben werden folgende Schwerpunkte erläutert:
- Anordnung der HolzEinschlBeschrV2021
- Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einhaltung der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021
- Ausnahmen von der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021
- Nachweis und Prüfung der Einhaltung der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021
Steuerliche Zweifelsfragen
Steuerliche Zweifelsfragen werden insbesondere geklärt zu
- Steuerfreie Rücklage für die Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds gem. § 3 ForstSchAusglG
- Erhöhte Betriebsausgabenpauschsätze gem. § 4 ForstSchAusglG
- Aktivierungswahlrecht gem. § 4a ForstSchAusglG
- Ermäßigter Steuersatz gem. § 5 ForstSchAusglG
- Übervorräte bei der Holzwirtschaft gem. § 7 ForstSchAusglG
BMF, Schreiben v. 27.7.2021, IV C 7 - S 1916/20/10003 :002