Thesling zum BFH-Präsidenten ernannt

Nach anderthalbjähriger Vakanz hat der BFH mit dem nordrhein-westfälischen Ministerialbeamten Hans-Josef Thesling wieder einen Präsidenten.

Der Bundesjustizminister habe ihm am Dienstag die Ernennungskunde ausgehändigt, teilte das oberste deutsche Steuergericht in München mit.

Rechtsstreit um Ernennung

Thesling übernimmt die Nachfolge des im Juli 2020 in den Ruhestand getretenen BFH-Präsidenten Rudolf Mellinghoff und den Vorsitz des IX. Senats, der für die Besteuerung von Miet- und Pachteinkünften und der gewerblichen Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften zuständig ist. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte Theslings Ernennungsurkunde schon vor Monaten unterschrieben. Wegen einer Konkurrentenklage konnte sie ihm aber zunächst nicht überreicht werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Eilantrag einer unterlegenen Bewerberin gegen die Berufung Theslings sowie die folgende Anhörungsrüge letztlich zurück.

Thesling zuletzt im nordrhein-westfälischen Justizministerium

Thesling gehört der CDU an, wechselte 1989 von einer Anwaltskanzlei in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und war bei den Finanzämtern Erkelenz und Bergheim, an der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei und bis August 2005 beim FG Düsseldorf tätig. Nach 11 Jahren als Abteilungsleiter in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen kehrte er 2016 als Präsident an das FG Düsseldorf zurück. Seit Dezember 2018 war er dann Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Justizministerium.

dpa

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